AMPEL BESCHLIEßT NEUES RENTEN-GESETZ – ZUSCHLAG FüR DREI MILLIONEN RENTNER

Ampel beschließt neues Renten-Gesetz – Zuschlag für drei Millionen Rentner

Drei Millionen Rentner in Deutschland dürfen sich auf einen Zuschlag zur regulären Rente freuen. Wann ist es so weit und wer erhält ihn?

Dortmund – Am Donnerstag (25. April) hat der Deutsche Bundestag ein neues Renten-Gesetz verabschiedet. Bekannt als EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz, solle dieses ab Juli 2024 in Kraft treten. Es verspricht drei Millionen Rentnern zum Halbjahreswechsel 2024 einen nicht ganz unerheblichen Zuschlag auf die reguläre Rente.

Ampel beschließt neues Renten-Gesetz – Zuschlag für drei Millionen Rentner

Von dem Zuschlag sollen all diejenigen profitieren, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Die Betroffenen müssten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zufolge keinen Antrag dafür stellen. Der Zuschlag werde automatisch ausgezahlt, heißt es. „Aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung“ komme die Auszahlung in zwei Stufen.

In der ersten Phase, die im Juli 2024 beginnt, werde ein vereinfachter Zuschlag ausgezahlt. Dieser erfolge unabhängig von der regulären Rentenzahlung, jeweils zur Mitte des Monats (mehr News zur Rente auf RUHR24 lesen).

Ab Dezember 2025 soll dann die zweite Phase in Kraft treten. Dann wird der vollständige, von der DRV berechnete Zuschlag, zusammen mit der laufenden Rente ausgezahlt. Doch wie hoch sind die Zuschläge überhaupt?

Rentenzuschlag für drei Millionen Rentner: Wie viel Geld bekommt man?

All jene, deren Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat, bekommen dem neuen Gesetz nach einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Für eine Rente von 1.000 Euro bedeutet dies eine Erhöhung um 75 Euro auf insgesamt 1.075 Euro.

Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 werde der Zuschlag 4,5 Prozent betragen. Für eine reguläre Rente von 1.000 Euro, bedeutet das einen Anstieg um 45 Euro – also auf insgesamt 1.045 Euro. Zusätzlich zur Rentenerhöhung 2024 ist das für die drei Millionen betroffenen Rentner wohl eine nicht ganz unerhebliche Steigerung.

Eine rückwirkende Verrechnung des vereinfachten Zuschlags mit dem später ausgezahlten Betrag sei laut DRV allerdings nicht vorgesehen. Dieses Vorgehen solle sicherstellen, dass alle Anspruchsberechtigten das erhalten, was ihnen zusteht.

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