BANKVERBINDUNG : FINANZäMTER KüNDIGEN IHRE KONTEN BEI DER SPARKASSE

Etliche Steuerbehörden wenden sich von der örtlichen Sparkasse als Finanzdienstleister ab. Sie haben eine Alternative – mit garantiertem Gratiskonto.

Das Finanzamt Heidenheim hat das Konto bei der Kreissparkasse Heidenheim aufgelöst. Die Kreissparkasse müsse neuerdings zur Deckung der Kosten Gebühren erheben. „Diese Gebühren übersteigen jedoch das dem Finanzamt zur Verfügung stehende Budget. Deshalb musste das Konto leider aufgelöst werden“, teilten die Sparkasse und das Finanzamt vergangene Woche gemeinsam mit. Die „Heidenheimer Zeitung“ berichtete zuerst darüber.

Damit folgt das Finanzamt einem Trend. Etliche andere Finanzkassen haben die Kontoverbindung zur Sparkasse vor Ort in den vergangenen Jahren bereits gekappt. Vor allem aus Nordrhein-Westfalen sind entsprechende Fälle bekannt. In Baden-Württemberg ging beispielsweise das Finanzamt Pforzheim im Sommer 2023 den Schritt.

Grund dafür ist in der Regel, dass die Finanzämter Kosten sparen wollen. Denn die öffentlich-rechtlichen Sparkassen hatten oft – wie in Heidenheim – Entgelte für die zuvor kostenlosen Konten der Finanzämter eingeführt.

Grund ist aber auch, dass die Finanzämter eine günstige Alternative haben. Sie nutzen stattdessen ihr Konto bei der Deutschen Bundesbank, über das sie in der Regel ohnehin verfügen und das grundsätzlich kostenlos ist. Die Bundesbank erklärte auf Anfrage, dass sie traditionell für eine große Anzahl von Finanzämtern Konten führe. Entgelte für Konten und Zahlungsabwicklung verlange das Institut nicht. Das schreibt das Bundesbankgesetz sogar vor.

In einigen Bundesländern nennen Finanzämter ausschließlich die Konten der Bundesbank, beispielsweise in Brandenburg. In Hessen und Thüringen wiederum haben etliche Finanzämter ein Konto bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), in Thüringen geben sie nur diese Bankverbindung an. Ob die Helaba dafür Geld verlangt, will sie nicht verraten. Im Saarland haben Finanzämter zudem ein Konto bei der Postbank.

Änderung bei Vorauszahlungen wichtig

Dabei war es lange Zeit üblich, dass auch Sparkassen den Finanzämtern Gratiskonten zur Verfügung stellten. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (NRW) verweist auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 1957, laut der die Konten gebührenfrei geführt würden. „Um unnötige Verwaltungskosten zu vermeiden, hat sich die Finanzverwaltung NRW bereits 2017 dazu entschieden, künftig die kostenlosen Serviceleistungen der Bundesbank zu nutzen.“ Ab dem Jahr 2017 kündigten daraufhin viele Finanzämter die Konten bei der Sparkasse vor Ort.

Auch in Baden-Württemberg nutzen die Finanzämter im Zahlungsverkehr mit Bürgerinnen und Bürgern meist ihr Bundesbank-Konto, wie die Oberfinanzdirektion erklärt. Das Konto sei in der Regel günstiger als das Pendant der Sparkasse oder der BW-Bank, einer Tochter der Landesbank Baden-Württemberg. Von den 59 Finanzkassen hätten aber 49 weiterhin ein Konto bei der Sparkasse oder bei der BW-Bank.

Wenn ein Finanzamt das bisher üblicherweise genutzte Konto bei der Sparkasse kündigt, hat das auch Folgen für die Privatpersonen oder Unternehmen, die Steuervorauszahlungen leisten. Sie müssen die Kontoverbindung bei der Überweisung ändern. Haben sie ein Lastschriftmandat erteilt, ändert sich hingegen nichts.

Erstpublikation: 29.04.2024, 11:09 Uhr.

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