Die Zeiten, in denen Brot und Spiele für das Zuschauervolk umsonst zu haben waren, sind lange vorbei. Mittlerweile muss auch, wer Fußball im TV schauen möchte, bei einigen Anbietern extra zahlen. Beim Streamingdienst DAZN beispielsweise - drastische Preiserhöhungen inklusive.
So berichtet Warentest, dass, wer über den Dienst Fußball-Bundesliga sehen möchte, dafür "DAZN Unlimited" für 45 Euro pro Monat oder 420 Euro im Jahr benötigt. Für Neukunden ist das von Rechts wegen kein Problem. Für Bestandskunden allerdings sind einseitige Preiserhöhungen rechtswidrig. Nur mit Zustimmung der Kunden darf das Unternehmen die Preise demnach erhöhen.
Das Schreiben zur Preiserhöhung klang laut Warentest aber nicht so, als wollte das Unternehmen eine Zustimmung einholen. Da hieß es: "Um dir weiterhin den besten Sport anbieten zu können, passen wir den Preis deiner Jahresmitgliedschaft an", möglicherweise holt und holte DAZN trotzdem eine ausdrückliche Zustimmung ein. Das Unternehmen könnte vor Anzeige von Streams aber eine entsprechende Aufforderung anzeigen beziehungsweise angezeigt haben. Wer hier auf Zustimmung klickt oder klickte, muss auch zahlen.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die saftige Preiserhöhung bei Bestandskunden nicht nur ärgerlich und teuer, sondern auch rechtswidrig und ohne Zustimmung der Kunden auch unzulässig. Ob DAZN von seinen Kunden eine Zustimmung für die Preiserhöhung einholte oder sich vorbehielt, die Preise mit Blick auf eine Vertragsklausel einseitig zu erhöhen, steht nach wie vor nicht fest.
Der VZBV hat deshalb eine Musterklage erhoben. Sobald das Verfahren beim Bundesjustizamt registriert ist, können Betroffene ihre Rechte anmelden. Das geht schnell und leicht und sichert das Recht auf Erstattung rechtswidriger Zahlungen. Den meisten Kunden dürften Stand Ende April 2024 demnach schon 315 Euro zustehen.
Zwar behielt sich DAZN in den Nutzungsbedingungen einseitige Preiserhöhungen vor, wenn sich die Kosten zum Beispiel für den Erwerb von Sendelizenzen verändern. Diese Regelung ist aber unwirksam, urteilte das Landgericht München I (Urteil vom 25. Mai 2023, Az.:12 O 6740/22, noch nicht rechtskräftig) auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hin. Insgesamt sind demnach zwölf Klauseln in den Bedingungen unwirksam.
Stimmen Kunden der Preiserhöhung grundsätzlich nicht zu, dürfte diese laut der Tester aber unwirksam sein. Und solange Kunden nicht zustimmen, müssen sie den neuen Preis nicht bezahlen. Allerdings laufen sie dann Gefahr, dass der Anbieter ihnen daraufhin kündigt. Bis dahin darf der Dienst aber weiter zum alten Preis genutzt werden. Sollte DAZN die Nutzung von der Zustimmung zum neuen Preis abhängig machen, wäre auch das aus Sicht der Verbraucherschützer rechtswidrig.
2024-05-08T12:21:19Z dg43tfdfdgfd