BRAUEREI VELTINS: HüRDE IM ERBSTREIT

Der Prozess um den Erbstreit in der Brauereifamilie Veltins könnte sich verzögern. Vor rund vier Wochen hatte der heute 61 Jahre alte Carl-Clemens Veltins, Bruder der Alleininhaberin Susanne Veltins, Klage beim Landgericht Arnsberg eingereicht, in der er seinen Pflichtteil am Familienerbe fordert. Damit der Prozess überhaupt beginnen kann, muss Carl-Clemens Veltins allerdings – wie in Zivilprozessen üblich – erst noch den Gerichtskostenvorschuss zahlen.

Das Landgericht Arnsberg hat nun über die Höhe entschieden und den Betrag deutlich erhöht. Carl-Clemens Veltins hatte den Streitwert nach Aussagen des Gerichts bisher mit einer Million Euro beziffert und den für diesen Streitwert üblichen Gerichtskostenvorschuss von rund 17.000 Euro auch schon hinterlegt. Das Landgericht hat den Streitwert nun aber auf 30 Millionen Euro taxiert, nachdem Carl-Clemens Veltins in einem Interview mit der „Westfalenpost“ gesagt hatte, er rechne mit dieser Summe.

Damit erhöht sich der zu zahlende Vorschuss laut Gericht auf rund 482.000 Euro. Damit die Klärung des Streits juristisch weitergeht, muss er den fehlenden Betrag von rund 465.000 Euro nachzahlen, erst dann wird die Klage seinen beiden Schwestern Frauke und Susanne zugestellt.

Carl-Clemens Veltins gilt als das schwarze Schaf der Brauereifamilie aus Meschede-Grevenstein. Wegen Kokainhandels und illegalen Besitzes eines Maschinengewehrs Typ Kalaschnikow saß er schon zwei Jahre im Gefängnis. Zudem hatte er als junger Mann seiner Mutter, einer Jägerin, Waffen aus ihrem Waffenschrank gestohlen. Nach seiner Darstellung – die er in mehreren Interviews kundtat – wurde er im Jahr 1994 im Testament seiner damals verstorbenen Mutter Rosemarie enterbt, mit dem Hinweis, er habe zu ihren Lebzeiten schon genug Zuwendungen von ihr erhalten.

Heute lebt er nach eigener Aussage von Bürgergeld. Bisher hatte er auch wegen der hohen Kosten einen Prozess gescheut. Auf Anfrage der F.A.Z. teilte sein Anwalt Michael Falter mit, sein Mandant habe im Hintergrund einen Prozesskostenfinanzierer, der die Kosten übernehmen wird.

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