FINANZEN: HAT DIE DWS IHR VERWALTETES VERMöGEN KüNSTLICH AUFGEHüBSCHT?

Die Fondsgesellschaft hat bestimmte Kundengelder zum verwalteten Vermögen gezählt und das erst jetzt kenntlich gemacht. Daran wird Kritik laut – die aber nicht alle teilen.

Die zur Deutschen Bank gehörende Fondsgesellschaft DWS hat einem Zeitungsbericht zufolge erhebliche Zuwächse beim verwalteten Vermögen verzeichnet, indem sie Geld aus bestimmten Beratungsgeschäften wie normale Geldzuflüsse behandelte – dies aber erst kürzlich kenntlich machte. Das berichtet die „Financial Times“ (FT) und beruft sich auf Insider.

Die daraus resultierenden positiven Daten seien auch Grundlage für die Vorstandsvergütung gewesen, schreibt die Zeitung. Sogenannte Beratungsmandate hätten zwischen Juni 2018 und März 2024 mindestens ein Fünftel aller Nettozuflüsse ohne Geldmarktprodukte ausgemacht.

Laut dem aktuellen Quartalsbericht verwaltet die DWS 941 Milliarden Euro, von denen 29 Milliarden und damit drei Prozent auf Beratungsmandate entfallen. Dieses spezielle Geschäft ist stark gewachsen. In solchen Fällen stellt die DWS einem Kunden Finanzmarktexpertise zur Verfügung, die endgültigen Anlageentscheidungen trifft aber der Kunde.

Im Quartalsbericht macht die DWS zum ersten Mal die Unterscheidung zwischen verwaltetem und beratenem Kapital. „Das Beratungsgeschäft wird größer, deshalb wollen wir mehr Transparenz bieten“, begründet es ein DWS-Sprecher gegenüber dem Handelsblatt. Bereits im IPO-Prospekt zum Börsengang der DWS im Jahr 2018 habe man auf dieses Geschäftsfeld hingewiesen.

Dass die Beratungsgeschäfte nicht früher schon separat ausgewiesen wurden, stört manche Experten. Michael Klimek als Leiter der Consultingfirma Dolphinvest Capital allerdings stellt klar: „Es so oder so zu machen, dazu gibt es keinen Standard, die allermeisten veröffentlichen das gebündelt.“

Die „Financial Times“ weist außerdem darauf hin, dass bis Ende 2022 die DWS in den Geschäftsberichten Beratungsgelder lediglich erwähnt und diesen Hinweis auf eine Fußnote beschränkt habe. Gleichzeitig seien seit dem Börsengang 2018 die Boni für Führungskräfte und andere Mitarbeiter an die Nettozuflüsse gekoppelt gewesen.

Die Boni rücken in den Blick

Der Kritikpunkt zielt auf die Berücksichtigung der kompletten Nettozuflüsse in der Boni-Berechnung, obwohl es sich um ein Geschäft mit geringen Margen handelt. Die DWS weist eine Gewinnmarge von drei Basispunkten für diese Beratungsleistungen aus, das sind 0,0003 Prozent des beratenen Kapitals. Über alle Sparten hinweg, inklusive des verwalteten Kapitals und damit für gesamte Fondshaus, kommt die DWS dagegen auf 27 Basispunkte.

Diesen Punkt bewerten Experten unterschiedlich. „Es wäre nicht im Interesse der DWS-Aktionäre, wenn bei den Boni des Vorstandes für ein Angebot mit geringer Marge dieselben Regeln gelten würden wie für verwaltetes Kapital mit hohen Margen“, urteilt Ali Masarwah, Leiter der Fondsplattform Envestor. Von der DWS heißt es zu dem Punkt: „Der Boni-Effekt des steigenden Beratungsgeschäftes ist gering.“

Wie unterschiedlich die Bewertung bei dieser Frage ausfällt, illustriert der Kommentar von Berater Klimek. „Wenn man Produkte mit geringen Margen besonders vermarktet, kann man daraus keinen Vorwurf machen, die Aktionäre würden benachteiligt.“ Der Experte folgert: „Dann müsste auch der aktuelle DWS-Chef an der Wand stehen, weil er das Geschäft mit niedermargigen Indexfonds, den ETF, forciert.“ Der DWS-Quartalsreport weist für gesamte passive Geschäft inklusive der ETF 17 Basispunkte als Gewinnmarge aus.

2024-05-08T12:04:33Z dg43tfdfdgfd