GERICHT WEIST KLAGE AB: STUTTGART 21 WIRD FüR BAHN ZUM FINANZDESASTER

Der neue Eisenbahnknoten Stuttgart droht am Ende rund 11,5 Milliarden Euro zu kosten - sieben Milliarden mehr als geplant. Die Mehrkosten muss allein die Deutsche Bahn AG tragen, urteilt nun das Verwaltungsgericht.

Stuttgart 21 wird für Bahn zum Finanzdesaster

Eine "schlechte Technik" beklagt der Vorsitzende Richter der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart, Wolfgang Kern, am Dienstag kurz vor der Verkündigung des Urteils. Es gibt Probleme mit dem Mikrofon, der Verständlichkeit im Gerichtssaal. Die Technik ist auch ein Problem bei der Fertigstellung des Infrastrukturprojekts Stuttgart 21, die ihrem Zeitplan weit hinterherhinkt. Gegenstand des Verfahrens sind jedoch die Mehrkosten in Milliardenhöhe für das ambitionierte Projekt.

Die Deutsche Bahn AG und diverse Töchter haben ihre Projektpartner - das Land Baden-Württemberg, die Stadt, die Region und den Flughafen Stuttgart - auf Mitfinanzierung der Kostensteigerungen von rund sieben Milliarden Euro verklagt. Ohne Erfolg, wie der Richter nun klarmacht: Die Klage sei "in der Sache nicht begründet".

Die Bahn ist ohnehin schon "nicht auf Rosen gebettet"

Für die Bahn ist das eine herbe Klatsche. Sie ist, wie es ihr Anwalt im Verfahren einmal formulierte, finanziell ohnehin "nicht auf Rosen gebettet". Jetzt also soll sie für das Megaprojekt statt ursprünglich 1,5 Milliarden Euro insgesamt rund 8,5 Milliarden Euro bezahlen. Das ist auch für den staatlichen Großkonzern eine enorme Summe. Es rächt sich für den Konzern, dass er im Finanzierungsvertrag von 2009 keine klare Regelung für die Übernahme möglicher Mehrkosten erwirkt hat.

Stuttgart 21 ist nicht nur ein gigantisches Infrastrukturprojekt, sondern auch eines mit einer sehr speziellen Finanzierung. Denn um die Bahn überhaupt dazu zu bringen, Stuttgart 21 in Angriff zu nehmen, hatten sich Land, Stadt, Region und Flughafen Stuttgart im Jahr 2009 bereit erklärt, sich an den Kosten zu beteiligen. Daher ist im Finanzierungsvertrag genau geregelt, wer welchen Anteil an den damals mit maximal 4,5 Milliarden Euro, Risikopuffer inklusive, angegeben Kosten trägt.

Politiker und Bahnmanager hatten aber darauf verzichtet, die Verteilung möglicher weiterer Kosten eindeutig zu regeln. Daher drehte sich das Verfahren vor allem um die Frage, wie die sogenannte Sprechklausel zu interpretieren ist. Im Finanzierungsvertrag steht nämlich ein Satz, der nur auf den ersten Blick klärt, wie man verfahren will, wenn die Kosten 4,5 Milliarden Euro überschreiten. Dort heißt es: "Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen und das Land Gespräche auf." Aus Sicht der Bahn heißt Gesprächs- auch Zahlungsbereitschaft. Dieser Auffassung teilt das Gericht nun explizit nicht.

Einen solchen Vertrag werde die Bahn wohl nicht mehr schließen, sagte der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Die Klägerinnen können aber noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Bahn-Konzernsprecher Achim Stauß erklärte, man prüfe, ob man Rechtsmittel einlegen werde.

2024-05-07T15:39:10Z dg43tfdfdgfd