GRUNDSTEUER WIRD TEURER: KEINE HILFE FüR MIETER UND WOHNEIGENTüMER

Kommunen sind gefragt

Grundsteuer wird teurer: keine Hilfe für Mieter und Wohneigentümer

Die NRW-Landesregierung macht den Kommunen keine klaren Vorgaben bei den Hebesätzen für die Grundsteuer. Lüdenscheid verzichtet daher auf differenzierte Hebesätze.

Lüdenscheid – Die NRW-Landesregierung will es den Kommunen selbst überlassen, wie diese die Hebesätze für die Berechnung der Grundsteuer ansetzen. Die Möglichkeit, differenzierte Hebesätze zum Zuge kommen zu lassen, gibt es zwar – aber auch die Stadt Lüdenscheid wird davon keinen Gebrauch machen. Private Immobilienbesitzer und Mieter haben das Nachsehen.

Grundsteuer wird teurer: keine Hilfe für Mieter und Wohneigentümer

Als „unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung“ und „Meilenstein“ bezeichnet man seitens des Bundesministeriums für Finanzen die Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 greifen soll. Für Lüdenscheid bedeutet das, dass künftig private Immobilienbesitzer (Grundsteuer B) kräftiger als bisher zur Kasse gebeten werden. Die Folge: Mehrabgaben, die in Form von Nebenkostenpositionen auf die Mieter umgelegt werden könnten.

Eigentümer von Geschäfts- und Gewerbeimmobilien (Grundsteuer A) hingegen profitieren von der Reform, sie sollen künftiger weniger Abgaben leisten. Wesentlicher Faktor bei den Neuberechnungen der Grundsteuer werden neben den durch das Finanzamt ermittelten Messbeträge aber auch weiterhin die Hebesätze sein, die durch die jeweiligen Kommunen festgelegt werden.

Grundsteuer wird teurer: Ball liegt bei den Kommunen

Nach altem Berechnungsmodell beliefen sich die Einnahmen der Stadt Lüdenscheid aus der Grundsteuer B auf 21,1 Millionen Euro. Nach neuem Bundesberechnungsmodell werden aber nur noch 13,4 Millionen Euro in die städtischen Kassen gespült, wenn die Reform greift – ein Minus von 7,7 Millionen Euro erwartet den Städtischen Haushalt. Ergo: Um das Defizit auszugleichen, könnte nun die Kämmerei mit Segen des Stadtrats den Hebesatz für Eigentümer von Privatimmobilien (Grundsteuer B) erhöhen, von derzeit 766 auf über 1000 Prozent. Damit wäre gesichert, dass der städtische Ertrag gleich hoch bleibt. Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat nämlich beschlossen, die Grundsteuerreform ab 2025 aufkommensneutral umzusetzen.

Nun ruhten bisher die Hoffnungen darauf, dass die NRW-Landesregierung hier feste Vorgaben machen könnte. Die Idee: Städte sollten Wohn- und Gewerbegrundstücke künftig unterschiedlich besteuern können, also die Hebesätze für die Grundsteuer splitten, um Privatleute nicht überproportional zu belasten. Der Bund lenkte nicht ein. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) stellt zusammen mit dem NRW-Kommunalministerium von Ina Scharrenbach (CDU) in einer Antwort auf eine FDP-Anfrage jetzt klar, dass das Land NRW keinen Einfluss darauf habe, welche Grundsteuer-Hebesätze die Kommunen festlegen. „Ich setze mich zur Lösung des Problems dafür ein, dass eine Kommune den Hebesatz für Wohn- und Gewerbeimmobilien differenzieren können soll, aber nicht muss“, schreibt beispielsweise Minister Optendrenk in der Antwort. Damit liegt der Ball jetzt wieder bei den Kommunen.

Und wenn alles kann, aber nichts muss, droht die Grundsteuerreform zum Flickenteppich zu werden. Denn aufgrund des bürokratischen und technischen Aufwands erteilen viele der 396 NRW-Kommunen den differenzierten Hebesätzen eine harsche Abfuhr – auch die Stadt Lüdenscheid. „Die Problematik der Belastungsverschiebung von Geschäfts- hin zu Wohngrundstücken hatte sich länger abgezeichnet. Daher haben die Kommunen in NRW seit zwei Jahren hiervor gewarnt und vom Land gefordert, die der Bewertung zugrundeliegenden Steuermesszahlen anzupassen“, erklärt Lüdenscheids Kämmerer Sven Haarhaus dazu. Andere Bundesländer hätten solche Anpassungen bei den Steuermesszahlen bereits vorgenommen – NRW aber weigere sich.

Erhöhung der Grundsteuer auch im HSK vorgesehen

Da die Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 greift, müssten die aktuellen Hebesätze in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 mit den neuen Berechnungsgrundlagen überprüft und neu festgelegt werden, um eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform zu ermöglichen, führt Haarhaus aus. Sollte es allerdings tatsächlich zur Einführung differenzierter Hebesätze kommen, wäre dieser Zeitplan nicht zu halten. Wann dann eine Entscheidung fallen könne, sei weiterhin unklar.

Allerdings müsse in dieser Sache bis zum 30. Juni eine Entscheidung herbeigeführt werden, da ansonsten keine Anpassung mehr möglich wäre. Unabhängig davon wird im Haushaltssicherungskonzept eine weitere Erhöhung der Grundsteuer ab 2027 als Option angeführt. Denn, wenn keine anderen Maßnahmen greifen, müssten die Einnahmen aus der Grundsteuer B von 21 auf 25 Millionen Euro ab 2027 steigen. Haarhaus hatte angekündigt, die Grundsteuer B für Bürger in Lüdenscheid ab dem Jahr 2027 durch eine Anpassung des Hebesatzes generell von 766 auf 899 anzupassen. Was jetzt droht? Erhöhungen der Grundsteuer B um circa 20 Prozent – und Senkungen der Grundsteuer A um bis zu 50 Prozent.

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