KARTELLRECHT: KLAGE GEGEN BAYER WEGEN MöGLICHER WETTBEWERBSVERZERRUNGEN BEI ZECKENMITTELN

Der Konzern soll gemeinsam mit Einzel- und Großhändlern den Verkauf von günstigen Generika des Unternehmens Tevra erschwert haben. Bayer streitet das ab.

Der Pharmariese Bayer muss sich in den USA einer Kartellklage wegen des Vorwurfs der Wettbewerbsverzerrung bei konkurrierenden Zecken- und Flohmitteln für Tiere stellen.

Ein Bezirksgericht in Kalifornien ließ am Mittwoch eine entsprechende Klage des Tierarzneimittelherstellers Tevra zu. Ein Geschworenengericht muss nun prüfen, ob die inzwischen an Elanco Animal Health verkaufte Tiergesundheitssparte von Bayer mit Einzel- und Großhändlern gemeinsame Sache gemacht hat, um den Verkauf der günstigeren Generika von Tevra zu erschweren. Bayer bestreitet jegliches Fehlverhalten.

Elanco, das nicht zu den Beklagten gehört, äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil. Tevra reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage von Reuters, ein Anwalt von Bayer gab ebenfalls keine Stellungnahme ab. Eine Anhörung in dem Fall ist für Juli angesetzt.

2024-05-02T07:32:31Z dg43tfdfdgfd