LANGE üBERFäLLIG: NEUE REGEL FüR BALKONKRAFTWERKE VERäNDERT ALLES

Rund um Balkonkraftwerke wird es bald einfacher: Eine neue Vorschrift erlaubt den Anschluss direkt an die ganz normale Schuko-Steckdose – unter bestimmten Bedingungen. Eine entsprechende VDE-Norm für kleine Solaranlagen ohne Wieland-Stecker steht kurz vor der Einführung.

Solar: Balkonkraftwerke an der Schuko-Steckdose

Balkonkraftwerke können bald einfacher betrieben werden: Eine neue Norm erlaubt offiziell den Anschluss an Schuko-Steckdosen und macht damit den Einsatz von Solaranlagen auf Balkonen noch unkomplizierter als bisher. Auf Wieland-Stecker kann verzichtet werden.

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) verständigt sich gerade auf eine neue Norm. Diese soll nicht nur die Montage vereinfachen, sondern auch die bisherigen Probleme mit Versicherungen im Schadensfall lösen.

Die kommende VDE-Norm erlaubt den direkten Anschluss von Mini-Solaranlagen an normale Haushaltssteckdosen – allerdings nur unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsauflagen. So müssen die Balkonkraftwerke mit Mechanismen ausgestattet sein, die das Risiko von Berührungsströmen reduzieren und sicherstellen, dass bei einer Fehlfunktion kein überschüssiger Strom ins Hausnetz fließt.

Bis zu 2.000 Watt: Neue Regeln für Balkonkraftwerke sind da

Eine integrierte Abschaltautomatik in den Wechselrichtern ist ebenfalls vorgeschrieben, um die Sicherheit weiter zu erhöhen. Der VDE-Entwurf schreibt außerdem eine maximale Leistung der angeschlossenen Solarmodule von 960 Watt vor. Damit soll die Gefahr von Überlastungen und daraus resultierenden Schäden wie Kabelbränden verringert werden. Technisch wären aber auch höhere Einspeiseleistungen möglich.

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Balkonkraftwerk: VDE-Norm ist kein Gesetz

Die Einhaltung der VDE-Normen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es wird aber allgemein empfohlen, sich daran zu orientieren, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Es ist davon auszugehen, dass der VDE-Entwurf zu Balkonkraftwerken in Kürze verabschiedet wird. Interessierte können bis zum 3. Juli 2024 Einwände gegen den Entwurf erheben, bevor er verbindlich wird (Quelle: ComputerBase).

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