NUR NEUES ETIKETT FüR ALTEN PLAN? GEMEINDERäTE TRAUEN ANTRAGSTELLER NICHT

Ehemaliges Bäckerei-Gebäude in Holzolling

Nur neues Etikett für alten Plan? Gemeinderäte trauen Antragsteller nicht

Der Käufer des ehemaligen Bäckereigebäudes in Holzolling will darin jetzt statt einem Arbeiterwohnheim (17 Schlafplätze) zwei Wohnungen einbauen. Doch der Gemeinderat traut dem Plan nicht.

Weyarn - Ein Arbeiterwohnheim mit 17 Schlafplätzen wollte der neue Besitzer des Hauses in Holzolling, wo früher die Bäckerei Hafner Backstube und Geschäft hatte, im Erdgeschoss des Gebäudes einrichten. Der Gemeinderat lehnte ab, woraufhin der Immobilienbesitzer seinen Antrag zurückzog. Nun sollen es stattdessen zwei Wohnungen werden. Doch die Gemeinderäte sind misstrauisch und verweigerten in ihrer jüngsten Sitzung erneut mehrheitlich ihr Einvernehmen.

Bürgermeister Leonhard Wöhr (CSU) erinnerte eingangs an die Vorgeschichte. Das geplante Arbeiterwohnheim war im März abgelehnt worden, weil es zum einen Befürchtungen wegen der Stellplätze gab, die auf dem kleinen Grundstück kaum Platz haben würden, und zum anderen wegen der zu erwartenden Unruhe, die mit einem Wohngebiet nicht verträglich sei. Jetzt lag also ein neuer Antrag auf Nutzungsänderung vor. „Auffällig ist, dass der Plan nahezu identisch ist mit dem vorherigen“, stellte Wöhr fest, „nur die Bezeichnungen sind andere.“ So sind auf den Plänen die Grundrisse der beiden Wohnungen gleich und lediglich die ehemals als Zwei-Bett-Zimmer benannten Räume nun als „Schlafzimmer“, „Kind 1“, „Kind 2“ oder „Lesezimmer“ tituliert.

Die Mitglieder des Bauausschusses hatten deshalb empfohlen, das Einvernehmen nicht zu erteilen, weil die nur textliche Änderung den Verdacht nahelegen würde, dass „die ursprünglich geplante Nutzung als Arbeiterwohnheim weiterverfolgt werden soll“.

So sah das auch ein Großteil der Gemeinderäte. „Ich finde es ein starkes Stück, wie man hier mit der Planungshoheit der Gemeinde umgeht“, ärgerte sich Betty Mehrer (SPD). Philipp Eikerling (Grüne) berichtete aus dem Bauausschuss, dass man dort kopfschüttelnd den Antrag aufgenommen habe. „Eine solche Dreistigkeit darf sich nicht durchsetzen“, forderte er.

Johannes Wieser (CSU) war dagegen anderer Meinung. „Das ist ein normaler Bauantrag für zwei Wohnungen, und als solcher muss er behandelt werden“, sagte er. Wenn die Nutzung nachher eine andere sei, dann sei das illegal, doch „wir können uns nicht einmischen“. Albert Huber (UWG) sah das anders. Anhand der Zeichnung sei ersichtlich, dass der Antragsteller etwas im Schilde führe. Das müsse man nicht hinnehmen. Anian Rutz (UWG) bestätigte, dass zwar „rechtlich alles okay“ sei und das Landratsamt den Antrag genehmigen könne. „Aber dann müssen sie die Nutzung auch überwachen“, sagte er.

Letztlich verweigerten die Gemeinderäte gegen zwei Stimmen ihr Einvernehmen für die zwei Wohnungen. Sollte das Landratsamt dieses Einvernehmen ersetzen, so soll es Auflagen erteilen, die eine andere Nutzung unterbinden.

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2024-04-19T08:57:00Z dg43tfdfdgfd