SCHWARZBAU IN MELLEN NACHTRäGLICH NICHT GENEHMIGUNGSFäHIG - TEIL-RüCKBAU DROHT

Ordnungswidrigkeits-Verfahren

Schwarzbau in Mellen nachträglich nicht genehmigungsfähig - Teil-Rückbau droht

Der Schwarzbau des Solarparks in Mellen wurde teils auf Flächen errichtet, die zwingend freizuhalten sind. Jetzt droht gar ein Teil-Rückbau.

Balve – Neuer Ärger rund um den im vergangenen Jahr ungenehmigt errichteten Solarpark in Mellen: Nach dem einstimmigen Beschluss des Rates zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Freiflächenphotovoltaik-Anlage Ende März schien der Weg frei zu sein für die nachträgliche Genehmigung des Schwarzbaus. Doch nun droht dem Betreiber, der Dorfenergiegenossenschaft Mellen eG, nach Informationen unserer Zeitung sogar der Rückbau eines Teils der Anlage. Die Inbetriebnahme der zwei Hektar großen Anlage – der Netzanschluss war ursprünglich für Januar anvisiert – lässt weiter auf sich warten.

Wie der Märkische Kreis als Bauaufsichts- und Genehmigungsbehörde auf Anfrage mitteilte, sei bei einer Prüfung vor Ort eine vom nun gerade beschlossenen Bebauungsplan abweichende Bauausführung festgestellt worden. „Auch das nachträglich beantragte Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab und kann daher mit den aktuell vorliegenden Inhalten nicht genehmigt werden“, heißt es aus dem Kreishaus. Der erst am 29. Januar 2024 nachträglich eingereichte Bauantrag der Dorfenergiegenossenschaft berücksichtigte die Vorgaben des damals vorliegenden Entwurfs demnach nur unzureichend. Der Bebauungsplanentwurfs war im März unverändert beschlossen worden.

Auf Nachfrage erläutert Kreissprecher Alexander Bange: „In den Bauantragsunterlagen wurden die Festsetzungen aus dem B-Plan in Teilen nicht korrekt im Lageplan übernommen. Ein Teil der baulichen Anlagen liegt sowohl in den Planunterlagen als auch in der Örtlichkeit in Bereichen, die laut B-Plan von baulichen Anlagen zwingend freizuhalten sind.“ Mit anderen Worten: Die Dorfenergiegenossenschaft baute die Anlage im Herbst 2023 nicht nur ohne Genehmigung auf, sondern auch in Bereiche, die bereits laut Entwurfsplanung zwingend freizuhalten waren. Wie groß diese Fläche ist beziehungsweise welche Teile der Anlage betroffen sind, vermochte der Märkische Kreis nicht zu sagen. Vor dem Hintergrund des nicht genehmigungsfähigen Aufbaus hat nach Angaben der Bauaufsichtsbehörde inzwischen auch die Stadt Balve ihr Einvernehmen zu dem Bauvorhaben versagt. Unabhängig davon steht auch noch die Genehmigung der Bauleitpläne durch die Bezirksregierung Arnsberg aus.

Damit verzögert sich die Inbetriebnahme der dörflichen Vorzeigeprojekts der Energiewende erneut. Wie berichtet, hatte die Dorfenergiegenossenschaft zur Finanzierung der Anlage 1.000 Anteile zu je 2.500 Euro ausgegeben. Fast 500 Privatpersonen – zumeist aus Mellen – sind investiert und erhoffen sich künftig vergünstigten Strom aus dem heimischen Solarpark. Zudem rechnen die Betreiber mit einer staatlichen Förderung in Höhe von 500 .000 Euro, die allerdings erst nach Inbetriebnahme fließen kann.

Damit die bereits gebaute Anlage genehmigungsfähig wird, steht unter anderem ein Rückbau der Elemente, die sich auf der Sperrfläche befinden, im Raum. Der Kreis antwortet auf Nachfrage ausweichend: Bisher gebe es keine Aufforderung zum Rückbau der einzelnen schon errichteten baulichen Anlagen, die den Festsetzungen des B-Plans widersprechen. Das Baugenehmigungsverfahren für den Solarpark sei aber auch noch nicht abgeschlossen. Grundsätzliche gelte: „Bereits errichtete bauliche Anlagen, die auch nachträglich nicht genehmigungsfähig sind, sind zurückzubauen.“ Eine abschließende Entscheidung über zurückzubauende Anlagen könne aber erst mit Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen.

Zudem hat der Märkische Kreis eigenen Angaben zufolge ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen die Dorfenergiegenossenschaft Mellen eG eingeleitet – „wegen des Bauens ohne Baugenehmigung“ sowie der Abweichung der errichteten Anlage von den Festsetzungen des gerade erst beschlossenen Bebauungsplans. Der Genossenschaft droht demnach ein Bußgeld zwischen 1.250 und 40. 000 Euro.

2024-05-02T08:24:51Z dg43tfdfdgfd