STUTTGART 21: VERWALTUNGSGERICHT LEHNT KOSTENVERTEILUNG AB - DEUTSCHE BAHN MUSS ZAHLEN

Mit derzeit rund 11 Milliarden Euro wird Stuttgarts neuer Hauptbahnhof deutlich teurer als ursprünglich geplant. Die Bahn wollte die dadurch anfallenden Kosten auf die Projektpartner aufteilen. Ein Gericht lehnte dies nun ab.

Die Deutsche Bahn hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage eingesteckt. Aus dem Vorhaben des Konzerns, die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojektes Stuttgart 21 auf die Projektpartner aufzuteilen, wird vorerst nichts. Entsprechende Klagen mehrerer Gesellschaften der Deutschen Bahn (DB) gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart wies das Verwaltungsgericht Stuttgart in der baden-württembergischen Landeshauptstadt ab. Die Klagen seien teils unzulässig und teils zulässig, aber unbegründet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern bei der Urteilsverkündung.

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Gegenstand des Verfahrens waren mehrerer Klagen der Deutschen Bahn (DB) gegen die Projektpartner von Stuttgart 21. Die Bahn wollte damit erreichen, dass sich das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen.

Die Bahn, die offiziell Bauherrin von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.

Wer die Mehrkosten trägt, war unklar. Die Finanzierungsvereinbarung enthält mit Blick auf weitere Mehrkosten nur eine vage Formulierung, dass die Bahn und das Land Baden-Württemberg in diesem Fall »Gespräche aufnehmen«. Die Bahn sieht darin ihren Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet. Das Land lehnt dies ab und sieht die Bahn als »alleinige Projektträgerin und Bauherrin« in der Pflicht.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) bekräftigte diese Einschätzung nun erneut. Das Land habe »im seit Ende 2016 andauernden gerichtlichen Verfahren überzeugend dargelegt, dass die Bahn für das Projekt Stuttgart 21 die alleinige Finanzierungsverantwortung trägt«, erklärte er. Das Verwaltungsgericht habe dies nun bestätigt.

Für die Projektpartner hätte eine Beteiligung an den Mehrkosten massive Belastungen bedeutet. Die baden-württembergische Landeshauptstadt hatte in einer Verhandlung vor möglichen negativen Folgen für den kommunalen Haushalt gewarnt. Bei einer Beteiligung müssten die Investitionen auf längere Zeit eingestellt werden, hatte ein Vertreter der Kommune vor dem Verwaltungsgericht betont. Auch die anderen Projektpartner hatten auf mögliche negative Folgen für ihre Haushalte hingewiesen. Auf das Land Baden-Württemberg wären im Falle einer Beteiligung Mehrkosten in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro zugekommen, hatte das Verkehrsministerium mitgeteilt.

Bahn prüft Rechtsmittel gegen das Urteil

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts will die Deutsche Bahn nun prüfen, ob sie gegen die Entscheidung vorgeht. »Die Deutsche Bahn ist weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten im Vorhaben Stuttgart 21 beteiligen müssen«, erklärte der Konzern. »Wir werden die schriftliche Begründung ganz genau prüfen und dann entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen«, sage ein DB-Sprecher in Stuttgart.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine direkte Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. Die Bahn könne aber innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum VGH stellen, sagte ein Gerichtssprecher. Über diesen Antrag würde dann der VGH entscheiden.

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