ULRIKE GUéROT: GERICHT IN BONN ERKLäRT KüNDIGUNG VON POLITOLOGIN FüR RECHTMäßIG

Sie soll in mehreren Büchern plagiiert haben, deshalb hat die Uni Bonn der Professorin Ulrike Guérot gekündigt. Die wehrte sich vor dem Arbeitsgericht – und versuchte, sich als Opfer von Zensur darzustellen.

Die Kündigung der umstrittenen Politologin Ulrike Guérot durch die Universität Bonn ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtmäßig gewesen. Das Arbeitsgericht Bonn wies eine Klage der 60 Jahre alten Wissenschaftlerin gegen die Kündigung ab. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Universität hatte die Kündigung mit Plagiatsvorwürfen begründet. Das Gericht folgte dem und stellte eine »Pflichtverletzung der Klägerin durch Täuschung« fest. Ausschlaggebend für das Gericht war dabei Guérots Buch »Warum Europa eine Republik werden muss«. In diesem Buch habe sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert und dies nicht richtig kenntlich gemacht, was einem wissenschaftlichen Fehlverhalten und auch einem Plagiat entspreche. Den Täuschungsversuch sieht das Gericht darin begründet, dass sich Guérot unter anderem mit diesem Buch um die Professur in Bonn beworben hatte. Da sie keine wissenschaftliche Anfängerin sei, sondern sich auf höchstem akademischen Niveau bewege, sei dies als besonders schwerwiegend zu werten und rechtfertige eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung.

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Unterstützer und Unterstützerinnen forderten Wissenschaftsfreiheit

Guérot – Verfasserin des Bestsellers »Wer schweigt, stimmt zu« – hatte während der Coronapandemie mit scharfer Kritik gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen auf sich aufmerksam gemacht. Umstritten ist sie auch aufgrund ihrer Äußerungen zum Krieg in der Ukraine. Seit Beginn des russischen Angriffs fordert sie sofortige Friedensverhandlungen. Kritiker werfen ihr vor, das Verhältnis von Angreifer und Angegriffenem dabei teilweise umzukehren.

Die Gerichtsverhandlung zog Dutzende Unterstützer und Unterstützerinnen der Autorin an. Sie forderten auf Transparenten Wissenschaftsfreiheit. Das Urteil wurde von ihnen mit Missbilligung aufgenommen.

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