VERBRAUCHERSCHüTZER ERZIELEN TEILERFOLG MIT KLAGE GEGEN MERCEDES

Im Zuge des Dieselskandals wollen Verbraucherschützer Schadenersatz für rund 2800 Mercedes-Kunden erstreiten. Hintergrund sind unzulässige Abschalteinrichtungen in bestimmten Diesel-Autos. Nun haben sie einen Teilerfolg erzielt. Beendet ist die Auseinandersetzung damit jedoch nicht.

Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz hat in bestimmten Diesel-Autos unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor, das der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag verkündete. Damit haben sich Verbraucherschützer in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die sie im Zuge des Diesel-Skandals gegen Mercedes eingereicht hatten.

In der Musterklage hatte sich der Verband auf Fahrzeuge mit einem bestimmten Motortyp des Stuttgarter Autobauers konzentriert, die 2018 und 2019 von Rückruf-Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren. Nach KBA-Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtung verbaut – und so die Reinigung von Diesel-Abgasen eingeschränkt. Mercedes hatte die Vorwürfe damals bestritten.

Das Oberlandesgericht stellte das „bedingt vorsätzliche Handeln“ von Mitarbeitern des Unternehmens fest, woraus sich ein Anspruch auf Schadenersatz ergebe. Wie viele Autobesitzer nun Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, war zunächst offen.

Der Klage hatten sich nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) rund 2800 Menschen angeschlossen. Allerdings wies die Kammer Teile der Klage auch ab. Zudem können sowohl die Verbraucherschützer als auch Mercedes noch Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen. Erst wenn das Urteil in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht auf Schadenersatz durchsetzen. Das müssen sie selbst tun.

Mercedes-Benz legt Revision ein

Der vzbv verbuchte das Urteil des Stuttgarter OLG dennoch als Erfolg. „Nun sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt“, erklärte Ronny Jahn, der beim vzbv für Sammelklagen zuständig ist.

„Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht und werden Revision zum Bundesgerichtshof einlegen“, erklärte hingegen Mercedes-Benz. „Wir halten die geltend gemachten Ansprüche gegen unser Unternehmen weiterhin für unbegründet und werden uns dagegen verteidigen.“ Die Unternehmensentscheidungen beim Verkauf der strittigen Modelle seien „zum damaligen Zeitpunkt zumindest vertretbar“ gewesen und „jedenfalls nicht in der Absicht unrechtmäßig zu handeln“ getroffen worden.

„Von dem Urteil profitieren nur rund 2800 Teilnehmer der Klage direkt“, erklärte der Anwalt Claus Goldenstein, der nach eigenen Angaben tausende Autokäufer bei Klagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal vertritt. Die Entscheidung sende dennoch ein positives Signal an Verbraucher. Der Abgasskandal habe unter anderem zu Wertverlusten der Fahrzeuge geführt. „Insofern ist es nur folgerichtig, dass die Halter von illegal manipulierten Mercedes-Fahrzeugen einen Teil des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückfordern können.“

2024-03-28T11:37:00Z dg43tfdfdgfd