VODAFONE: VERBRAUCHER KöNNEN SICH AN SAMMELKLAGE GEGEN PREISERHöHUNG BETEILIGEN

Mit einem der ersten Verfahren dieser Art wollen Verbraucherschützer für Kundinnen und Kunden von Vodafone Geld zurückfordern. Zehn Millionen Betroffene können sich nun offiziell registrieren.

Betroffene können sich ab sofort einer Verbandsklage gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone wegen einer nach Auffassung von Verbraucherschützern unzulässigen Preiserhöhung anschließen. Das Bundesamt für Justiz schaltete am Dienstag die Klage frei. »Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse« anmelden, erklärte die Behörde. Ziel der Klage ist es, zu viel gezahltes Geld zurückerstattet zu bekommen.

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Vodafone hatte 2023 seine Festnetz-Preise für Internetverträge per VDSL und TV-Kabel um fünf Euro pro Monat angehoben. Insgesamt waren rund zehn Millionen Kunden betroffen. Das Unternehmen begründete die Anhebung mit höheren Kosten etwa für Energie und für Materialien. Es verwies darauf, dass zuvor bereits der Großteil der deutschen Firmen inflationsbedingt Preise erhöht hatte.

Einseitige Vertragsänderung oder Routineanpassung?

Aus Sicht der Verbraucherschützer hätte die Düsseldorfer Internetfirma die Preise für laufende Vertragsverhältnisse aber nicht einseitig erhöhen dürfen. Nach Lesart der Verbraucherzentrale sind die Preiserhöhungen deshalb unwirksam. Vodafone sieht es anders: Ein Firmensprecher sagte am Dienstag, dass seine Firma die rechtlichen Voraussetzungen für die Preisänderungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen hatte.

Nun soll das Oberlandesgericht Hamm entscheiden. Es ist eine der ersten Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), die durch ein neues Bundesgesetz ermöglicht wurden. Dem Verfahren wird deshalb eine deutliche Signalwirkung beigemessen. Die Beteiligung ist für Konsumenten kostenfrei. Auf einer Infoseite des VZBV können Interessenten einen Klage-Check durchführen, um zu erfahren, ob sie an dem Verfahren teilnehmen können.

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