„EINE RIESIGE UNVERSCHäMTHEIT“: LANDRATSAMT äNDERT WASSERSCHUTZVERORDNUNG – GEMEINDE WILL KLAGEN

Wasserschutzgebiet

„Eine riesige Unverschämtheit“: Landratsamt ändert Wasserschutzverordnung – Gemeinde will klagen

Die Änderung der Wasserschutzverordnung durch das Landratsamt sorgt in Lenggries für Ärger. Die Gemeinde will jetzt Klage einreichen.

Lenggries – Die Gemeinde Lenggries fühlt sich vom Landratsamt gebratzelt und legt daher Klage ein. Auslöser ist die Änderung der Verordnung zum Wasserschutzgebiet Gaißach-Rain. Aus Sicht der Gemeinde sorgt diese Änderung dafür, dass eine bauliche Entwicklung im Ortsteil Steinbach praktisch nicht mehr möglich sein wird. Beklagt wird zudem, dass die Gemeinde im Zuge des Verfahrens weder informiert noch gehört wurde.

Großer Teil des Schutzgebiets liegt auf Lenggrieser Flur

Von Anfang an war Lenggries mit der Ausweisung des Wasserschutzgebiets rund um die Trinkwasserbrunnen in Rain nicht besonders glücklich. „Das ist ein offenes Geheimnis“, sagte Bürgermeister Stefan Klaffenbacher (FWG) am Montag in der Sitzung des Gemeinderats. Aus den Brunnen beziehen die Stadt Bad Tölz und Gaißach ihr Wasser. Ein erklecklicher Teil des Schutzgebiets, in dem es diverse Einschränkungen bei der Nutzung von Flächen gibt, liegt allerdings auf Lenggrieser Flur. Von Anfang hatte die Gemeinde befürchtet, dass vor allem Steinbach in der Entwicklung beschränkt werden könnte. Doch alle Einsprüche halfen nichts, das Gebiet wurde ausgewiesen, Steinbach liegt in der weiteren Schutzzone III.

Bislang ging man davon aus, dass eine bauliche Entwicklung in dem Bereich durchaus möglich ist – über eine Außenbereichssatzung. Maximal 33 Wohneinheiten pro Hektar ließen die Vorgaben zu – in einer „grau dargestellten Fläche“, wie es in der Verordnung hieß. Tatsächlich war aber keine graue Fläche in den beigelegten Plänen markiert. „Deshalb sind wir davon ausgegangen, dass das für die gesamte Zone III gilt“, sagt Klaffenbacher.

Bürgermeister: „Außer privilegierte Bauvorhaben wird nicht mehr viel möglich sein“

Tut es aber nicht. Denn mit der Änderung der Verordnung, die das Landratsamt Anfang April im Amtsblatt veröffentlicht hat, wurde nun auch die seinerzeit offenbar vergessene graue Fläche eingezeichnet – und die umfasst eben nicht den Ortsteil Steinbach. „Außer privilegierten (landwirtschaftlichen Anm. d. Red.) Bauvorhaben würde im Ortsteil Steinbach nicht mehr viel möglich sein“, sagte Klaffenbacher in der Sitzung. Auch das Ermöglichen von Wohnbebauung im Zuge einer Außenbereichssatzung wäre nun nicht mehr machbar.

Er sei einige Tage vor der Veröffentlichung telefonisch informiert worden. Dabei sei aber von „Verbesserungen für die Gemeinde“ die Rede gewesen. Die könne er nun überhaupt nicht erkennen. „Die fehlende Beteiligung der Gemeinde im Verfahren finde ich sehr, sehr fragwürdig“, so der Bürgermeister.

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Noch deutlichere Worte fand Zweiter Bürgermeister Franz Schöttl (CSU). „Das ist eine richtige Unverschämtheit. So geht man nicht miteinander um“, wetterte er in Richtung Landratsamt. Die Gemeinde werde in ihrer Planungshoheit massiv eingeschränkt. „Die Vorgehensweise ist unverfroren“, sagte Schöttl. Thomas Murböck (CSU) gab ihm Recht. „Das müssen wir uns wirklich nicht gefallen lassen.“

Lenggries legt Normenkontrollklage ein

Der Gemeinderat beschloss, Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einzulegen. „Sehen Sie Chancen, dass das was bringt?“, fragte Stefan Heiß (FWG) den Bürgermeister. „Das wird man im Laufe des Verfahrens sehen“, lautete die Antwort.

Es ist übrigens nicht die einzige Klage gegen die Verordnung. Bereits am Dienstag wurden die Klagen von drei Steinbacher Bürgern am VGH behandelt, aber nicht entschieden.

Am Landratsamt verteidigt man das Vorgehen. „Die Änderungsverordnung vom 2. April 2024 hat inhaltlich zu keinen neuen Betroffenheiten und keinen inhaltlichen Änderungen geführt“, heißt es in einer Stellungnahme. „Daher ist eine Beteiligung der Gemeinde nicht vonnöten.“ Die Änderung sei lediglich aus formalen Gründen erforderlich gewesen. (va)

2024-04-26T13:33:47Z dg43tfdfdgfd