HESSEN: REGELN FüR NEUES CANNABISGESETZ SIND IN ARBEIT

Drogenpolitik

Hessen: Regeln für neues Cannabisgesetz sind in Arbeit

Das hessische Innenministerium erstellt Verordnungen zur Umsetzung des Cannabisgesetzes. Die Teillegalisierung soll restriktiv gehandhabt werden.

Gut einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes arbeitet die Landesregierung an mehreren Rechtsverordnungen zur Umsetzung der veränderten Regelungen in Hessen. Wilhelm Kanther, Leiter der Rechtsabteilung im Innenministerium, sagte dazu am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtages, man werde „in Kürze“ etwa eine Verordnung zu Ordnungswidrigkeiten mit Bezug auf die Teillegalisierung von Cannabis vorlegen.

Auch die unterschiedlichen Verordnungen für die Anmeldung und Zulassung sogenannter Cannabis-Clubs seien in Arbeit, erläuterte Kanther. Diese müssten bis spätestens Anfang Juli fertig sein, weil diese Anbauvereine nach dem neuen Gesetz dann die Möglichkeit erhalten sollen, Cannabis legal anzubauen und zum Selbstkostenpreis an ihre Mitglieder abzugeben.

Hessen: Anmeldung für Cannabis-Clubs

Da das Antragsverfahren für diese Cannabis-Clubs auch online abgewickelt werden solle, machten diese Verordnungen seiner Abteilung aktuell sehr viel Arbeit, erklärte Kanther.

Das Cannabisgesetz und seine Umsetzung in Hessen waren am Mittwoch erneut Thema im Gesundheitsausschuss, weil die Grünen dazu einen Fragenkatalog an Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) vorgelegt hatten. Stolz betonte bei ihren Antworten erneut, dass sie die Anfang April erfolgte Teillegalisierung von Cannabis kritisch sehe, weil der Konsum von Cannabis-Produkten „erhebliche gesundheitliche Risiken“ mit sich bringe, vor allem bei jungen Menschen unter 25 Jahren.

Hessen: Hessen will streng kontrollieren

Deshalb bleibe die Landesregierung dabei, das Gesetz möglichst restriktiv umzusetzen. Man wolle Cannabis-Konsum im Verkehr und die Einhaltung der vorgesehenen Abstandsregeln beim Kiffen von Schulen oder Kindertagesstätten streng kontrollieren, sagte Stolz.

Außerdem lege sie einen Schwerpunkt auf den Bereich Prävention, um gerade Jugendliche und junge Erwachsene vor den möglichen gesundheitlichen Folgen starken und regelmäßigen Cannabis-Konsums zu schützen, erläuterte Stolz.

Hessen: Die Regierung ist uneinig

Das neue Cannabisgesetz legalisiert bei Erwachsenen den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis-Produkten und den privaten Anbau von bis zu drei Pflanzen. Ab Juli sollen zudem die Cannabis-Clubs ihre Arbeit aufnehmen dürfen.

In der Diskussion im Ausschuss räumte Ministerin Stolz ein, dass die hessische Landesregierung beim Thema Cannabis keine einheitliche Linie vertritt. Die hessische CDU hält die Teillegalisierung für einen Fehler, die SPD findet sie richtig. Es sei „kein Geheimnis“, dass Hessen sich deshalb im Bundesrat enthalten habe, als der über das Gesetz abgestimmt habe, so Stolz.

Hessen: Auswirkungen auf den Schwarzmarkt

Im Ausschuss wurde noch über das Für und Wider der Teillegalisierung diskutiert. Der Grüne Marcus Bocklet und der FDP-Abgeordnete Yanki Pürsün argumentierten, die Reform werde den Schwarzmarkt eindämmen und Cannabis-Konsument:innen den Zugang zu sauberem Stoff ermöglichen.

7Wilhelm Kanther und ein Vertreter der Polizei argumentierten, der Schwarzmarkt und die Belastung der Justiz würden eher zunehmen. (Hanning Voigts)

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