RICHTER VERURTEILEN CANNABIS-GESETZ: „NICHT DEALERN DAS GESCHäFT ERLEICHTERN“

Richter verurteilen Cannabis-Gesetz: „Nicht Dealern das Geschäft erleichtern“

Das neue Gesetz zur Cannabis-Legalisierung weist wohl Lücken auf. Laut dem Deutschen Richterbund erleichtern sie Dealern das Geschäft.

Dortmund – Seit dem 1. April darf man in Deutschland gewisse Mengen an Cannabis bei sich zu Hause aufbewahren und auch im öffentlichen Raum mit sich führen. Beim Konsum gelten außerdem strenge Regeln, wie der Merkur berichtet. Der Deutsche Richterbund (DRB) gibt sich mit der jetzigen Gesetzeslage allerdings nicht zufrieden. Aufgrund von Erleichterungen für Dealer müsse die Ampel nachbessern.

Richter verurteilen Cannabis-Gesetz: „Nicht Dealern das Geschäft erleichtern“

Sven Rebehn, Geschäftsführer des DRBs, bemängelt am aktuellen Gesetz, dass „der Handel mit Hunderten Kilo Cannabisprodukten unter Umständen nicht mehr bestraft werden“ könne. „Das Cannabisgesetz reißt Regelungslücken, vor denen viele Experten bereits im Gesetzgebungsverfahren eindringlich gewarnt haben“, sagt er gegenüber der Funke Mediengruppe.

Ein eingestelltes Cannabis-Verfahren gegen einen Angeklagten vor dem Landgericht Mannheim verdeutliche dies. Der Angeklagte habe – noch vor der Teil-Legalisierung – 450 Kilogramm Cannabis illegal nach Deutschland eingeführt. Als Hauptbeweismittel galten verschlüsselte Chatnachrichten der Software EncroChat, wie der juristische Newsdienst beck-aktuell berichtet.

Diese Chats seien aufgrund des neuen Ampel-Gesetzes nun nicht mehr als Beweismittel verwertbar, heißt es weiter. Da Cannabis seit dem 1. April in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, hätten die Ermittler nach der neuen Gesetzeslage keinen Anlass gehabt, die Nachrichten zu entschlüsseln. Die Folge: Ein Freispruch für den mutmaßlichen Schmuggler.

Neues Cannabis-Gesetz sorgt für Freispruch – Ampel muss nachbessern

Während Bayern schon etwas härter gegen Cannabis vorgeht und es beispielsweise auf Volksfesten verbietet, muss auch die Ampel laut dem DRB jetzt noch einmal ran an das Gesetz. Auf Bundesebene müsse die „Regelungslücke“, die Dealern die Kommunikation enorm erleichtert und der Polizei keinen Ermittlungsansatz mehr liefert, geschlossen werden.

Am Ende des Tages sei das Ziel des Gesetzes schließlich, „Drogenkriminalität einzudämmen, nicht Dealern das Geschäft zu erleichtern“, so Rebehn. Welche Möglichkeiten die Ampel hat, die Lücke im Cannabis-Gesetz zu schließen, bleibt vorerst offen (mehr Politik-News bei RUHR24).

Möglicherweise erübrigt sich das Thema auch, sobald man Cannabis in den sogenannten „Social Clubs“ legal erwerben kann. Der Handel mit Marihuana in Deutschland wäre für Dealer dann wohl nicht mehr so lukrativ. Bis dahin – voraussichtlich den 1. Juli – stellt die aktuelle Gesetzeslage jedoch weiterhin ein Problem dar.

2024-04-19T12:24:32Z dg43tfdfdgfd