CANNABIS: DEUTSCHE BAHN UNTERSAGT DAS KIFFEN AM BAHNHOF

Noch ein paar Züge, bevor der Zug kommt? Die Deutsche Bahn plant, ihre Hausordnung für Bahnhöfe zu überarbeiten: Tabak darf demnach in Raucherzonen weiterhin geraucht werden, Cannabis jedoch nicht.

An Bahnhöfen und auf Bahnsteigen der Deutschen Bahn darf auch künftig nicht gekifft werden. Das Unternehmen werde seine Hausordnung entsprechend ändern und ab kommender Woche Verbotsplakate anbringen, berichtet die »Bild am Sonntag« unter Verweis auf eine Bahn-Sprecherin. In den dafür gekennzeichneten Bereichen an den Bahnhöfen darf demnach weiterhin Tabak geraucht werden.

»Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabiskonsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen«, sagte die Sprecherin der Zeitung. »Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen.«

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Bei Verstößen droht Hausverbot

Nicht betroffen von dem Verbot ist demnach der Konsum von Cannabis aus medizinischen Gründen. Die Anpassung der Hausordnung soll in vier Wochen abgeschlossen sein, heißt es. Ab dem 1. Juni will die Deutsche Bahn Verstöße dann verfolgen, es drohen Hausverweise und Hausverbote. Für die nächsten Wochen seien zunächst »freundliche Aufforderungen und Hinweise« geplant, den Cannabiskonsum zu unterlassen, heißt es im Artikel der »Bild am Sonntag«.

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt – in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten.

2024-04-20T12:24:35Z dg43tfdfdgfd