DRAMATISCHE NACHT IN NOSSEN NACH BENGALO-WURF: EIN MANN STEHT VOR GERICHT

Ein 26-Jähriger hat wohl in Nossen nachts aus einem fahrenden Auto ein Bengalisches Feuer geschmissen. Der Durchgang eines bewohnten Hauses hatte gebrannt.

Der Prozess am Amtsgericht Meißen startet mit einem Dämpfer. Denn der Angeklagte aus Nossen ist zunächst nicht erschienen. Er sei arbeitsunfähig und liege mit fast 39 Grad Fieber im Bett, teilt sein Anwalt mit. Doch für die Richterin ist das nicht überzeugend. Trotz Krankheit könne er an einer Verhandlung teilnehmen. Der 26-Jährige kommt auch mit einer Stunde Verspätung. Nachdem er eine Tablette genommen hat, verliest die Staatsanwältin die Anklage: Ihm wird der Versuch schwerer Brandstiftung vorgeworfen.

So soll der junge Mann im September 2021 einen Bengalo in den Hauseingang eines Mehrfamilienhauses aus einem fahrenden Auto geworfen haben. Dort lag Sperrmüll wie eine Holzpalette und eine Matratze. Letztere brannte vollständig nieder. Auf Bildern ist zu erkennen, wie an mehreren Stellen der Putz abgeplatzt ist und das Durchgangstor starke Hitze-Schäden und schwarze Rauchspuren aufweist. Das Glück des Angeklagten: Das Feuer griff nicht auf die Bausubstanz des Hauses über. Sonst hätte er schließlich mit einer höheren Strafe rechnen müssen. Doch für die Bewohner des Hauses war es eine dramatische Nacht, sagt ein Kriminalbeamter vor Gericht als Zeuge aus.

Auch interessant:

"Er wollte sich schon selbst stellen"

Im Erdgeschoss habe sich ein Geschäft befunden, darüber wohnte eine Familie von mehreren Generationen. Das Dramatische war: Der Hausdurchgang und die Tür zum Haus war durch das Feuer versperrt. Sie konnten das Gebäude nur durch den Geschäftseingang verlassen. Dafür brauchten sie aber einen Schlüssel. Glücklicherweise hatte diesen zufällig eine ältere Dame aus dem Haus. Letztlich war es auch sie, die den Brand mitbekommen habe. "Die Frau ist schlaflos im Treppenhaus herumgegeistert", sagt der Polizist. Gegen fünf Uhr habe sie Qualm bemerkt und schließlich auch das Feuer gesehen. Es habe chemisch gerochen, was auf einen Bengalo hindeuten könnte. Sonst war die Beweislage eher mau.

Der Beamte berichtet, dass der Täter nur durch die Nossener Gerüchteküche ermittelt werden konnte, da es keine Zeugen der Tat gab. Über mehrere Umwege fiel immer wieder der Name des Angeklagten. Bei einer umfangreichen Durchsuchungsmaßnahme – die Ermittler vermuteten einen Drogenhintergrund bei der Tat – haben sie den Täter aufgespürt. Der Mann habe in sich gekehrt reagiert und sah aus wie "ein Häufchen Elend. Wir haben ihm erzählt, wie schwer die Situation in der Nacht für die Familie war und dass ein kleines Baby dabei gewesen ist."

Nach der Durchsuchung, die nur Drogenutensilien, aber keine Drogen hervorbrachte, sind die Polizisten mit dem Verdächtigen nach Meißen aufs Revier gefahren, um ihn zu verhören. "Dort ist bei ihm der Knoten geplatzt." Er gestand die Tat und wäre danach sichtlich erleichtert gewesen. "Er meinte, er wollte sich schon selbst stellen."

Geschichte des Angeklagten ist nicht schlüssig

In der Verhandlung sagt der Nossener, er sei mit Fußball-Freunden in Meißen feiern gewesen, aber genau könne er sich nicht mehr erinnern. Denn es floss viel Alkohol und es gab auch Kokain. Daraufhin haben ihn seine Kumpels nach Hause gefahren, aber nicht auf direktem Weg. Sie sind vielmehr mit lauter Musik durch Nossen gefahren. So wäre eins zum anderen gekommen, dass er einen brennenden Bengalo aus dem fahrenden Auto geworfen habe. Der Bengalo wäre dann irgendwie durch das Tor gerollt. "Ich habe deswegen bei der Polizei gleich ausgesagt. Ich hatte ein schlechtes Gewissen."

Aber die Geschichte passt nicht so richtig. Es gibt auch Hinweise darauf, dass er bei einer Geburtstagsparty gewesen sein soll und eventuell sogar den Brand im Haus bewusst gelegt haben könnte. Denn die Durchgangstür muss geschlossen worden sein. Das zeigen die Brandspuren. Es kann dem Angeklagten aber nicht nachgewiesen werden. Eine Frau aus dem Haus kannte er, und es gab eine offene Rechnung mit ihrem Ex-Freund, der dort nicht mehr lebt.

Am Ende erhält er eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. "Sie hatten Glück", resümiert die Richterin. "Sie können froh sein, dass alles glimpflich abgelaufen ist. Das lag aber an dem Handeln der Familie."

Auch spannend:

2024-05-02T05:11:33Z dg43tfdfdgfd