GüRTELSCHLäGE UND SCHULVERBOT - AUS ANGST VOR SCHADSTOFFEN: ELTERN VERSTECKEN KINDER MONATELANG IM WALD

Ein Mann steht in Mönchengladbach vor Gericht, weil er seine Kinder monatelang im Wald versteckt und misshandelt haben soll.

Ein Familienvater aus Mönchengladbach wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Laut Gerichtssprecher sei er schuldig in der Verletzung der Fürsorgepflicht und gefährlichen Körperverletzung befunden worden, so berichtet der WDR. Es wird angenommen, dass der Vater, zusammen mit seiner Frau, seine drei Kinder über mehrere Monate in einem Waldstück nahe der ehemaligen Niederrheinkaserne verborgen gehalten hat.

Die Kinder wurden im Oktober 2020 von der Polizei gefunden. Sie waren nur leicht bekleidet, barfuß und verdreckt, berichtet der WDR. Die Außentemperatur betrug zu diesem Zeitpunkt zwölf Grad Celsius. Die Kinder wiesen sichtbare Spuren von Misshandlungen auf und wirkten emotionslos. Die jüngste Tochter konnte nur einzelne Wörter sprechen. Seitdem sind die Kinder in der Obhut des Jugendamtes, so der WDR weiter.

Kinder waren über Monate von der Außenwelt isoliert

Das Ehepaar hatte die Kinder im Alter von sieben bis neun Jahren weitgehend von der Außenwelt isoliert und ihnen Schul- und Arztbesuche verboten.

Bei vermeintlichem Ungehorsam habe der Vater seine Kinder außerdem wiederholt geschlagen. Er soll den Kindern dabei mehrfach in der Woche mit einem Gürtel körperliche Verletzungen zugefügt haben.

Wegen Schadstoffen in den Wald gezogen

Der Angeklagte, der sich selbst als christlich-fundamental beschreibt, betonte bei seiner Festnahme, dass die Familie aufgrund hoher Schadstoffbelastungen in der Mietwohnung in ein Zelt im Wald gezogen sei. „Sie wissen schon: PCB und Dioxine sowie die elektromagnetische Handystrahlung von oben“, erklärte er den Ermittlungsbeamten, so der WDR.

Vater fordert selbst harte Strafe

Bei der Verhandlung kam es laut WDR zu Verzögerungen. Der Verteidiger des Angeklagten forderte, die Hauptverhandlung auszusetzen, da er das 62-seitige Gutachten zur psychologischen Entwicklung der Kinder erst kurz vor dem Prozesstermin erhalten hatte. Nachdem das Gericht den Antrag abgelehnt hatte, stellte der Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine dreijährige Gefängnisstrafe gefordert, während der Angeklagte auf Freispruch plädierte. Bei Verurteilung forderte dieser jedoch eine strengere Strafe, gemäß seiner fundamental-christlichen Weltanschauung. Gegen die Mutter der Kinder werde derzeit separat ermittelt, so der WDR. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

2024-05-09T10:59:47Z dg43tfdfdgfd