IN ORTSTEIL VON WEILHEIM DARF JETZT GRößER GEBAUT WERDEN

Nachverdichtung

In Ortsteil von Weilheim darf jetzt größer gebaut werden

In einem Teil von Unterhausen darf künftig größer gebaut werden: Weilheims Bauausschuss hat eine bedeutende Änderung für den Bereich „Kohlwinklstraße“ beschlossen.

Unterhausen – Bis heute ist es, so formuliert es das Stadtbauamt im Weilheimer Rathaus, ein „ziemlich heterogener“ Bebauungsplan, der für das Gebiet „Kohlwinklstraße“ in Unterhausen gilt. Nun wird er aufgrund neuer Bebauungswünsche in dem Quartier etwas einheitlicher: Der Bauausschuss des Weilheimer Stadtrates hat in der jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, im gesamten Bereich – der teilweise bis zur Kapellenstraße reicht – Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen zuzulassen. Bisher sind in manchen Teilen des Bebauungsplangebiets nur Häuser mit einem Vollgeschoss plus Kniestock möglich.

Klares Bekenntnis der BfW-Sprecherin: „Wir wollen Nachverdichtung“

Die Änderung war unumstritten im Gremium. „Wir wollen Nachverdichtung“, sagte etwa BfW-Fraktionssprecherin Brigitte Holeczek, „und es ist klar, dass wir das mit zwei Vollgeschossen besser hinkriegen“. Ähnlich Luise Nowak: „Wir sollten dort auf jeden Fall Zweigeschossigkeit ermöglichen“, so die Grünen-Vertreterin, „das ist für viele Familien die einzige Möglichkeit“.

Anwohner wollen „nicht auf dem Präsentierteller sitzen“

Ein weiterer Änderungswunsch von Anwohnern betrifft die Einmündung der Martin-Raith-Straße in die Kapellenstraße und die Kohlwinklstraße: Die dort bislang festgesetzten Sichtdreiecke (also Bereiche, die von Bauten freizuhalten sind) sollten überarbeitet werden, weil sie die Nutzung der Grundstücke „erheblich einschränken“, wie vorgetragen wurde. Es würden Möglichkeiten gewünscht, „dass die Bewohner der Eckgrundstücke nicht auf dem Präsentierteller sitzen“, erklärte Stadtbauamt-Mitarbeiter Stefan Kirchmayer. Und keine der betroffenen Straßen, so betonten die Antragsteller, diene als Durchgangsstraße.

Sind die festgesetzten Sichtdreiecke tatsächlich nötig?

Rupert Pentenrieder (BfW), der Stadtratsreferent für den Ortsteil Unterhausen, warb im Ausschuss dennoch dafür, die Sichtdreiecke zu belassen, wie sie sind. Zwar gelte dort Tempo 30, doch zumeist handle es sich um Rechts-vor-Links-Regelungen, „und die Leute sind darauf eingespielt“. Zudem müsse „nicht jeder Quadratmeter ausgenutzt werden auf dem Dorf“, so Pentenrieder weiter.

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Es gebe „klare gesetzliche Regelungen für Sichtdreiecke“, entgegnete Klaus Gast (CSU). An diese solle man den Bebauungsplan in diesem Punkt anpassen. Das wird nun geprüft. Die Entscheidung über die Sichtdreiecke im Gebiet „Kohlwinklstraße“ wird so lange zurückgestellt.

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