KINDERPORNOGRAFIE: LEHRERIN AUS RHEINLAND-PFALZ VOR GERICHT, WEIL SIE 13-JäHRIGER HELFEN WOLLTE

Eine Lehrerin aus Rheinland-Pfalz wollte die digitale Verbreitung intimer Aufnahmen eines Mädchens verhindern. Doch die Staatsanwaltschaft sah in ihrem Vorgehen eine Straftat. Das Problem: die aktuelle Gesetzeslage.

Der Fall sorgt schon seit Längerem für Aufsehen und beschäftigt auch das rheinland-pfälzische Justizministerium: Eine Lehrerin muss sich wegen des Vorwurfs der Verbreitung von Kinderpornografie vor Gericht verantworten, obwohl sie eine Verbreitung stoppen wollte. Für den 26. September wurde nun der Beginn der Hauptverhandlung angesetzt, teilte das Amtsgericht Montabaur am Dienstag mit.

Die Lehrerin hatte einer Schülerin helfen wollen, nachdem die 13-Jährige intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. Dieser soll das Video verbreitet haben, die Lehrerin bekam dies mit. Daraufhin soll sie einen minderjährigen Schüler beauftragt haben, ihr dieses Video zu besorgen und per E-Mail zu übersenden. Die E-Mail habe sie dann ungeöffnet an die Mutter des Mädchens geschickt, damit diese bei der Polizei Anzeige erstatten konnte.

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhob Mitte Juli 2023 Anklage beim Amtsgericht Montabaur gegen die Lehrerin, es geht um den Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte nach Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs.

Bundeskabinett will neue strafrechtliche Bestimmungen wieder ändern

Ende vergangenen Jahres lehnte das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst ab und begründete das damit, dass die Tatbestände der Besitzverschaffung im Fall des Videos nicht verwirklicht seien, weil die Lehrerin »in Erfüllung von dienstlichen und beruflichen Pflichten« gehandelt habe. Gegen diesen Beschluss legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, Ende Januar wurde dieser schließlich vor dem Landgericht Koblenz aufgehoben.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hatte im Februar im Rechtsausschuss des Landtags gesagt, er hoffe bis zum Urteil des Schöffengerichts Montabaur auf eine schnelle Gesetzesänderung auf Bundesebene. Nach der aktuellen Rechtslage droht der Lehrerin mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.

Das Bundeskabinett hat im Februar entschieden, die erst im Juli 2021 in Kraft getretenen neuen strafrechtlichen Bestimmungen zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern wieder zu ändern. In dem Gesetzentwurf heißt es, die Verhältnismäßigkeit der derzeit geltenden Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe sei insbesondere dann fraglich, wenn jemand offensichtlich nicht aus einem eigenen sexuellen Interesse an solchen Darstellungen gehandelt habe, sondern um eine weitere Verbreitung oder eine Veröffentlichung solchen Materials zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären.

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