„NAZIS KEULEN“: JAN BöHMERMANN NACH „ZDF MAGAZIN ROYALE“ ANGEZEIGT – STAATSANWALTSCHAFT äUßERT SICH

Jan Böhmermann muss sich nach mehreren Strafanzeigen im Anschluss an eine Folge der aktuellen Staffel „ZDF Magazin Royale“ keinem Ermittlungsverfahren stellen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Mainz hat nach Überprüfung der Anzeigen wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten oder Volksverhetzung von weiteren Ermittlungen abgesehen. 

Gegen Jan Böhmermann hatte es nach einer Sendung zur rechtspopulistischen Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) und deren Vorsitzendem Herbert Kickl mehrere Anzeigen gegeben. Böhmermann hatte in der Sendung unter anderem die Formulierung „Nazis keulen“ verwendet – für einige Zuschauer ein Aufruf zum Mord an Politikern. Zunächst hatte die österreichische Zeitung „Der Standard“ berichtet.

Jan Böhmermann: Strafanzeigen nach aktueller Folge des „ZDF Magazin Royale“ zur FPÖ

Auch FPÖ-Chef Kickl erklärte, Böhmermann habe mit seinen Äußerungen „zur Tötung von Politikern der FPÖ und AfD aufgerufen“. Die Staatsanwaltschaft Mainz dagegen sieht keinen hinreichenden „Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten“. Wie viele Anzeigen eingegangen waren, wurde zunächst nicht bekannt.

„Vor dem Hintergrund des Gesamtkontextes und des Inhalts der Sendung [...] greift letztlich eine Interpretation der Aussage als ‚Mordaufruf‘ zu kurz“, sagte Oberstaatsanwältin Andrea Keller dem „Standard“. Bei der von Böhmermann verwendeten Formulierung „Nazis keulen“ handele es sich um ein „satirisch-ironisches Element einer Gesamtdarstellung“.

„ZDF Magazin Royale“: Staatsanwaltschaft äußert sich zu Ermittlungen gegen Jan Böhmermann

Jan Böhmermann hatte im Rahmen seiner Sendung gesagt: „Liebe 3sat-Zuschauer:innen, bitte nicht vergessen: Nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen.“ Er spielte damit auf eine kurz zuvor gefallene Formulierung des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz an.

Merz hatte in der ARD-Talkshow von Caren Miosga, angesprochen auf die politische Stimmung in Deutschland, gesagt: „Die Nazikeule bringt uns nicht weiter“. Darauf bezieht sich auch die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung: „Der Begriff der ‚Nazikeule‘ wird mit seinem Bedeutungszusammenhang in der Sendung mehrfach in humoristischer Weise aufgegriffen.“

Jan Böhmermann: Strafanzeigen wegen Volksverhetzung – Streit mit Imker vor Gericht

In der aktuell laufenden Staffel des „ZDF Magazin Royale“, die in Köln produziert wird, hatte Böhmermann unter anderem bereits die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich gezogen, als er in einer Sendung zum Thema Jagen mit einer Waffe hantierte. Diese stelle sich später als Requisite heraus.

Jan Böhmermann selbst hatte gegen einen Imker geklagt, der nach einer Sendung des Satirikers zum Thema Greenwashing mit dem Konterfei Böhmermanns für seinen Honig geworben hatte. Der Imker aus Sachsen bekam vor Gericht zunächst Recht, Böhmermanns Anwälte haben Berufung angekündigt. (shh)

2024-04-23T05:54:58Z dg43tfdfdgfd