SCHULDSPRUCH NACH TöDLICHEM RADUNFALL

Zweifache Mutter bei Lkw-Wendemanöver tödlich verletzt – Lenker verurteilt.

Im Februar dieses Jahres wurde um kurz nach sieben Uhr morgens in Frastanz eine 52-jährige Radfahrerin von einem Lkw auf der L 190 erfasst und so schwer verletzt, dass sie verstarb. Der Lkw-Lenker wollte auf einem Kiesparkplatz wenden, weil ihm eingefallen war, dass er noch etwas erledigen muss. Er wollte nach Frastanz zurückfahren und deshalb wieder in die Straße einfädeln. Dabei bemerkte er nicht, dass ihm die Radlerin entgegen der Fahrtrichtung entgegenkam.

„Meine Mandantin hatte ein Licht am Helm, der Lkw-Lenker hatte einfach nicht damit gerechnet, dass etwas kommen könnte, die Radlerin wäre aber für ihn laut Gutachten sichtbar gewesen“, so Rechtsanwältin Andrea Höfle-Stenech, welche sich für die Hinterbliebenen einsetzt. Richterin Michaela Österle, Strafrichterin am Bezirksgericht Feldkirch, spricht den Mann wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Der bislang Unbescholtene erhält 720 Euro unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT)

2024-05-07T11:23:05Z dg43tfdfdgfd