WOHN-ALBTRAUM: AMT LäSST HAUS ABREIßEN - AUF KOSTEN DER BESITZER

Wegen Einsturzgefahr

Wohn-Albtraum: Amt lässt Haus abreißen - auf Kosten der Besitzer

Ein historisches Gebäude aus dem 18. Jahrhundert wurde abgerissen. Es bestand akute Gefahr. Die Bewohner standen vor den Trümmern ihres Lebens. Es gibt einen Hilfeaufruf.

Beckum – Lebensgefahr für Anwohner und Passanten, eine Familie vor dem Nichts und ein Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert, das innerhalb weniger Tage dem Erdboden gleich gemacht wurde: „Dieses Haus war ihre Existenz“, sagt Dominik Raschka betroffen. Seine Eltern bewohnten jenes Haus an der Dorfstraße in Beckum, das vor wenigen Tagen aufgrund akuter Einsturzgefahr und damit auf Anordnung der Bauaufsicht abgerissen werden musste - auf Kosten der Hauseigentümer.

Wohn-Albtraum: Amt lässt Haus abreißen - Besitzer muss zahlen

Rückblick: „Mein Vater war am 28. April im Wintergarten, als um 15 Uhr durch einen Sturm ein Teil des Daches einstürzte.“ Dem 79-jährigen Mann, der zu diesem Zeitpunkt alleine im Haus war, passierte zum Glück nichts – doch der Familie blieb kaum Zeit, diesen Schreck zu verarbeiten: „Einen Tag später stand das Bauamt vor der Tür und teilte uns mit, dass wir unsere Sachen zu packen hätten, bevor das Gelände wegen Einsturzgefahr gesperrt würde.“ Es hätte große Gefahr für Leib und Leben bestanden, erzählt Raschka weiter. „Wir konnten dann noch unter der Aufsicht des Bauamtes das Haus leerräumen und bei einem Nachbarn die Sachen unterbringen.“

Wie Alexander Bange, Pressesprecher des Märkischen Kreises auf Anfrage erklärte, habe Lebensgefahr für Anwohner, Passanten und weitere Dritte bestanden. Zum Hintergrund: „Der Bauaufsicht des Märkischen Kreises ist am Montag, 29. April, bekannt geworden, dass bei dem besagten Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert das Dach halbseitig eingestürzt ist. Nach einer ersten Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht des Kreises dem in dem Gebäude wohnenden Ehepaar die Nutzung untersagen müssen – ausdrücklich zum Schutz von deren Leib und Leben. Dem Ehepaar wurde selbstverständlich die Chance gegeben, Inventar und Persönliches aus dem Gebäude zu holen. Die Dorfstraße wurde im unmittelbaren Gefahrenbereich halbseitig gesperrt“, erläutert Bange.

Am 30. April sei von der Bauaufsicht ein Unternehmen kontaktiert worden, um den offenen Dachaufbau durch eine Folie gegen Witterungseinflüsse und Windangriff zu schützen. Dann meldete sich am selben Tag ein Angehöriger der Eigentümer bei der Bauaufsicht und gab bekannt, seinerseits einen Unternehmer mit den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen beauftragt zu haben. Daraufhin erfolgte die Aufforderung, all dies bis Donnerstag, 2. Mai, 12 Uhr, schriftlich nachzuweisen. Aus dem Kreishaus heißt es dazu: „Ein entsprechender Nachweis wurde leider nicht fristgerecht vorgelegt.

Wegen Einsturzgefahr: Haus wird abgerissen – auf Kosten der Besitzer

Maßnahmen zur Sicherung blieben gänzlich aus. Die Folge: Der gesamte offenliegende Dachstuhl und die darunterliegenden Fachwerkwände wurden durch den am 2. Mai beginnenden starken Regen deutlich durchnässt.“ Am Freitag, 3. Mai, stellte die Bauaufsicht dann fest, dass Sicherungsmaßnahmen zum Erreichen einer Standsicherheit nicht mehr ausreichen, um die von dem Gebäude ausgehende Gefahr für das Umfeld zu verhindern: „Das Gebäude war unmittelbar einsturzgefährdet.“

Vor diesem Hintergrund habe sich die Bauaufsicht noch am 3. Mai entschieden, erforderliche Maßnahmen einzuleiten und die drohenden Gefahren durch Rückbau oder Abriss des Gebäudes schnellstmöglich zu beseitigen. „Zu diesem Zweck wurde ein Bauunternehmen mit den erforderlichen Arbeiten für den Morgen des 4. Mai beauftragt. Vorbereitende Maßnahmen (Abstellen Strom, Wasser, Leeren und Reinigen von zwei Öltanks und des Brenners) sind parallel organisiert worden. Der Abbruch und die anschließende Sicherung des Abbruchbereiches wurden planmäßig am 4. Mai durchgeführt.“

Doch damit nicht genug, denn: Alle anfallenden Kosten trägt der Eigentümer: „Im Rahmen einer nachträglichen Ordnungsverfügung über den Sofortvollzug der Ersatzmaßnahme wird die Kostenübernahme durch die Ordnungspflichtigen zu regeln sein“. Aus Sicht der Bauaufsicht war dieses Vorgehen zwingend erforderlich und rechtlich geboten.

Amt lässt Haus abreißen – Es gibt einen Hilfeaufruf

Mittlerweile lebt Dominik Raschkas Vater bei ihm in Sundern, die Mutter (59) bei der Tochter in Lendringsen. Auf dem mit Bauzäunen abgesperrten Grundstück liegen nur noch die Trümmer. Dominik Raschka: „Ein Teil des Hauses wurde 1720 gebaut, der Anbau erfolgte später. Meine Familie kaufte dieses Haus im Jahr 2000.“ Mehr als 50.000 Euro seien nach seinen Angaben in die Sanierung investiert worden. Das Geld ist weg, das Domizil der Eltern gibt es nicht mehr. „Die Versicherung zahlt nicht“, erzählt Raschka weiter.

„Da bin ich aufmerksam geworden auf www.gofundme.com, wo man einen Hilfe-Aufruf vornehmen kann.“ Das Spendenziel seien 100.000 Euro, denn: „Alle Kosten bleiben bei uns.“ Allein der Abriss sei auf etwa 80.000 Euro geschätzt worden, dazu kommen noch die Kosten für Sicherungsmaßnahmen für die Einrichtung von Ampelanlagen für die Verkehrssicherung an der Dorfstraße und an der Hauptstraße, aber auch für die Versorgungsdienste, die alle Leitungen abklemmen mussten. Bis zum Vatertag gingen allerdings erst 875 Euro an Spenden ein.

Mehr zur Spendenaktion unter www.gofundme.com. Auch in Mellen droht ein Rückbau - wegen eines mangelhaften Bauantrags.

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