BUNDESAGENTUR FüRCHTET AFD

Behörde

Bundesagentur fürchtet AfD

Die Behörde will Jobcenter und Arbeitsagenturen vor extremistischen Einflüssen schützen.

Vor den Kommunal- und Landtagswahlen in mehreren Bundesländern warnt die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Führungskräfte in den regionalen Standorten vor dem Einfluss von Extremistinnen und Extremisten. Das geht aus einer elfseitigen Handreichung zum „professionellen Umgang mit extremistischen Positionen am Arbeitsplatz“ hervor, die an einige Standorte verschickt wurde und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt.

„Extremistinnen und Extremisten stellen die freiheitliche demokratische Grundordnung infrage oder wollen diese beseitigen, zum Teil auch mit Gewaltbereitschaft“, heißt es in dem Papier. „Als Bundesagentur für Arbeit sind wir zur staatlichen Neutralität verpflichtet. Gleichzeitig stehen wir als eine tragende Säule des deutschen Sozialstaats in der Verantwortung, für eine demokratische Grundordnung und eine wehrhafte Demokratie einzustehen.“

Die BA wolle die Führungskräfte darin bestärken, „sich extremistischen Positionen im Arbeitsalltag entgegenzustellen, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren und die Haltung der Bundesagentur für Arbeit zu vertreten“. Die BA stehe für Vielfalt, heißt es in dem Papier, das vom Vorstand um Behördenchefin Andrea Nahles unterzeichnet wurde.

In den kommenden Monaten finden in mehreren Bundesländern neben den Landtagswahlen auch Kommunalwahlen statt. In manchen Ländern und Landkreisen haben Kandidatinnen und Kandidaten der AfD Chancen auf den Wahlsieg. Das würde auch bedeuten, dass sie ihren Einfluss auf Arbeitsagenturen und Jobcenter – gemeinsame Einrichtungen der BA und den Kommunen – ausbauen könnten. Durch den möglichen Rechtsruck in Deutschland könnten zudem mehr Beschäftigte der Arbeitsagenturen und der Jobcenter die AfD wählen.

Die BA gibt den Führungskräften weiter Empfehlungen für den Fall, dass gewählte Personen mit extremistischen Positionen Mitglied des Beirats oder der Trägerversammlung eines Jobcenters sowie des Verwaltungsausschusses einer Arbeitsagentur werden. Dann seien die Führungskräfte gefordert, mit ihnen gemeinsam Arbeitsmarktpolitik zu gestalten, heißt es. Dazu gehöre, dass sie „veröffentlichte Daten der Arbeitsmarktstatistik einsehen und für ihre politische Arbeit nutzen“ könnten. „Bei der Auswahl der Informationen für diese Gremien ist stets darauf zu achten, dass die Informationen objektiv eingeordnet und nicht kontextentfremdet für politische Zwecke missbraucht werden können“, mahnt der Vorstand.

Die Bundesbehörde erinnert daran, dass bei von Arbeitsagenturen oder von Jobcentern organisierten Veranstaltungen nicht Vertreter:innen von allen Parteien eingeladen werden müssen. Es widerspreche nicht dem Neutralitätsgrundsatz, wenn aus einem „sachlich nachvollziehbaren Grund“ nicht alle politischen Gruppen angefragt werden. Die Veranstaltung dürfe nicht als Bühne für extremistische politische Ziele zweckentfremdet werden, fordert die BA.

In dem Papier gibt die Behörde den Führungskräften zudem Rat im Umgang mit extremistischen Beschäftigten. „Sollte sich der Verdacht erhärten, dass die Mitarbeiterin beziehungsweise der Mitarbeiter eine extremistische Position vertritt, ist ein klarstellendes Mitarbeitendengespräch zu führen“, heißt es. Dabei solle Erwartungen klar adressiert werden. In der Handreichung nennt die Bundesagentur für Arbeit unter anderem das „staatliche Neutralitätsgebot der BA“ und „Schranken der Meinungsfreiheit“.

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