CDU-POLITIKER THOMAS HEILMANN WILL KLIMASCHUTZGESETZ IN KARLSRUHE STOPPEN

Am Freitag sollte der Bundestag das Klimaschutzgesetz verabschieden. Unionspolitiker Heilmann hatte schon die Verabschiedung des Heizungsgesetzes verzögert. Jetzt zieht er erneut vor das Bundesverfassungsgericht.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann zieht gegen die von der Ampel beschlossene Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht. Heilmann beantragte am Mittwoch in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Heilmann begründet den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz mit dem aus seiner Sicht zu schnellen Gesetzgebungsverfahren und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Er will damit die für diesen Freitag geplante Verabschiedung der Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag verhindern.

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Neue Schlupflöcher

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO₂-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorenübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bemängelt, dass nach der Reform erst ab 2030 zusätzliche Klimaschutzanstrengungen für das Erreichen der Klimaziele späterer Jahre vorgeschrieben seien – was Klimaschutz de facto in die Zukunft verschiebe.

»Alle hatten die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen«

Aus Heilmanns Sicht sind weitreichende Änderungen geplant, weshalb die Abgeordneten Zeit zur Prüfung bräuchten. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, hatte die Bedenken der Unionsfraktion zuvor zurückgewiesen. »Wir beschleunigen da nichts, sondern es ist ein ganz normales Verfahren, und deswegen haben wir damit kein Problem, das auch so zu machen«, sagte sie am Mittwochmorgen noch vor Heilmanns Antrag in Karlsruhe zur Kritik aus der Opposition.

Die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf lägen den Abgeordneten schon seit Tagen vor. »Es hatten alle die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, und deswegen sehen wir nicht, warum das Gesetzgebungsverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden kann.«

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde schließlich im September vom Bundestag verabschiedet.

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