POLEN: GRENZSCHUTZ NIMMT RUSSISCHEN ÜBERLäUFER FEST

Tausende Männer wollen dem russischen Kriegsdienst entfliehen, vom Kreml werden sie hart verfolgt. Fluchtwege bis nach Europa stehen ihnen kaum offen. Nun hat Polen einen Deserteur an der Grenze aufgegriffen.

Immer wieder versuchen sich russische Männer dem Kriegsdienst zu entziehen, seit Beginn des Angriffs auf die Ukraine sind Dutzende Fälle dokumentiert. Nun hat Polen erneut einen Überläufer der russischen Armee gemeldet. Der Mann wurde Behördenangaben zufolge an der Grenze zu Belarus festgenommen.

Es handele sich um einen 41-jährigen Mann, der illegal die Grenze von Belarus nach Polen überquert habe, teilt der polnische Grenzschutz auf X mit. Polnischen Medien zufolge besaß der Mann russische Militärdokumente, trug Zivilkleidung und war unbewaffnet.

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Der Kreml versucht Berichte über Desertierende weitgehend kleinzuhalten und verfolgt flüchtende Soldaten hart. Bereits im November 2022, nach mehr als einem Jahr Ukrainekrieg, berichtete der britische Geheimdienst, dass die russischen Streitkräfte aufgrund der niedrigen Moral gedroht hatten, eigenen Soldaten zu erschießen, wenn diese sich zurückziehen.

Mehr als 250.000 schutzsuchende Männer

Laut einer Schätzung von Pro Asyl und dem Verein Connection haben seit Kriegsbeginn bis zum September 2023 mindestens 250.000 Militärdienstpflichtige Russland verlassen und Schutz in anderen Ländern gesucht – vor allem in Kasachstan, Georgien, Armenien, der Türkei, auch in Serbien oder Israel. Viele wollen einem Kampfeinsatz vor der von Kremlchef Wladimir Putin angeordneten Teilmobilmachung entgehen. Den wenigsten stehen dabei Fluchträume nach Westeuropa offen.

In Deutschland hatten bis Ende vergangenen Jahres rund 3500 russische Männer im wehrfähigen Alter einen Asylantrag gestellt – aber nur 90 von ihnen erhielten bislang einen Schutzstatus. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entschied demnach bisher über mehr als 1500 der Anträge aus Russland. Bei einem Großteil der Anträge (rund 1100) sei aufgrund der Dublin-Regelung ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig.

2024-05-08T08:16:11Z dg43tfdfdgfd