RIBNITZ-DAMGARTEN: MUTTER REICHT KLAGE GEGEN SCHULLEITER UND POLIZEI EIN

Wegen angeblich rechtsextremer Videos einer Schülerin wählte ein Direktor in Ribnitz-Damgarten den Notruf. Der Verdacht bestätigte sich nicht. Jetzt zieht die Mutter gegen die Beteiligten vor Gericht.

Nach dem Polizeieinsatz an einem Gymnasium in Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) hat die Mutter der betroffenen Schülerin Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald eingereicht. Die Klage habe das Ziel, das Verhalten von Polizei und Schulleitung als unrechtmäßig festzustellen, sagte ein Gerichtssprecher.

Der Streit um den Polizeieinsatz hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Beamte waren Ende Februar wegen des Verdachts ins Richard-Wossidlo-Gymnasium gekommen, eine 16-Jährige habe möglicherweise staatsschutzrelevante Inhalte über Social-Media-Kanäle verbreitet.

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Der Verdacht hatte sich nicht bestätigt. Die Mutter hatte den Vorfall anschließend über eine rechtspopulistische Zeitschrift öffentlich gemacht. Danach häuften sich in der Schule Hassbotschaften und Drohanrufe bis hin zu einer Amokdrohung mit erneutem Polizeieinsatz.

Nach ersten Medienberichten ging es bei dem Vorfall um ein auf Social Media geteiltes Schlumpf-Video mit Bezug zur AfD – eine Fehlinformation. Später hatten die Behörden klargestellt, dass Anlass vielmehr mehrere Screenshots von einem Social-Media-Account der Schülerin bei TikTok gewesen seien. Dabei war etwa von Schriftzügen die Rede, »die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen sind, sowie Runenzeichen und altdeutsche Schrift mit Lorbeerkranz«.

Landesregierung: »Alles richtig gemacht«

In ihrer Klage, die der dpa vorliegt, sagt die Mutter, dass die Gefährderansprache aus ihrer Sicht rechtswidrig gewesen sei. Dies gelte auch für die Alarmierung der Polizei durch die Schulleitung und die zuvor unterlasse Benachrichtigung der Erziehungsberechtigen.

Landesbildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) und Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) hatten dagegen im Bildungsausschuss des Landtags das Vorgehen des Schulleiters und der Beamten verteidigt, die das Mädchen aus dem Unterricht holen ließen und mit ihm im Schulleiterzimmer ein Gespräch führten. Sie hätten richtig und angemessen gehandelt, hatten beide Minister erklärt.

Das Bildungsministerium hatte erklärt, Schulleitungen in Mecklenburg-Vorpommern seien gehalten, die Polizei einzuschalten, wenn bei Besitz, Erstellung und/oder Verbreitung von Textnachrichten, Fotos oder Videos ein strafrechtlicher Hintergrund nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden könne.

2024-04-24T13:58:01Z dg43tfdfdgfd