BIS ZU 60.000 EURO BUßGELD - MALLORCA-URLAUB: DIESE DINGE SIND AM BALLERMANN VERBOTEN

Strahlende Sonne, Sandstrände, und legendäres Nachtleben – Mallorca ist ein Paradies für Urlauber. Doch Vorsicht: Am Ballermann gibt es jetzt strikte Verbote.

Der Ballermann auf Mallorca ist berüchtigt für ausgelassene Partys, doch längst nicht alles ist erlaubt. Diese Maßnahmen sollen für eine angenehmere Atmosphäre für Einheimische und Gäste sorgen und werden durch vermehrte Polizeikontrollen durchgesetzt.

Auch die Anwohner und Hoteliers von Mallorca passen auf: Auf ihrem Twitter-Account „Por una Playa de Palma Cívica“ teilen sie Bilder von Verstößen und Missständen am Ballermann und in der Urlaubsregion allgemein.

Regeln am Ballermann: Das ist verboten

So ist der Konsum illegaler Drogen strikt verboten und wird mit hohen Strafen geahndet. Auch Sex in der Öffentlichkeit, ob am Strand, im Auto oder am Hotelfenster sowie das achtlose Wegwerfen von Müll sind explizit untersagt. 

An der Playa de Palma und in Magaluf, den Partyzentren der Insel, wurde ein neuer Dresscode eingeführt. Oberkörperfreies Herumlaufen abseits des Strandes sowie nicht-jugendfreie Kostüme können zu Geldstrafen führen.

Nacktbaden ist an nicht dafür ausgewiesenen Strandabschnitten untersagt und wird ebenfalls mit einer Geldstrafe sanktioniert.

Auch das beliebte „Balconing“ ist untersagt und kann zur Verweisung aus dem Hotel und zu einer Strafe von bis zu 60.000 Euro führen. Hierbei springen Urlauber von Balkon zu Balkon oder nach unten in den Pool der Hotelanlage.

Besucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass das Mitführen bestimmter Gegenstände am Ballermann verboten ist. Dazu gehören beispielsweise aufblasbare Sexpuppen oder Handtücher mit anzüglichen Abbildungen.

 

Verbote rund um Alkohol auf Mallorca

Der Umgang mit Alkohol am Ballermann und auf ganz Mallorca unterliegt strengen Regeln. Alkoholische Getränke dürfen zwischen 21:30 und 8:00 Uhr nicht verkauft werden, und Flatrate-Saufen in Bars ist ebenso verboten. Das betrifft ebenfalls den Alkohol-Ausschank in All-inclusive-Hotels.

Auffällige Trunkenheit in der Öffentlichkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro bestraft werden, und der öffentliche Alkoholkonsum ist ebenso verboten. Zudem kann der Eintritt in einen Club oder eine Bar verweigert werden, wenn man in der Schlange bereits durch zu viel Trunkenheit auffällt. 

Die Regeln könnten in Zukunft gelockert werden

Die Bestrebungen, das Image der Insel zu verbessern und einen qualitativ hochwertigen Tourismus zu fördern, spiegeln sich in diesen Regelungen wider. So plant die Balearen-Regierung, die Strafen für Vergehen zu reduzieren und einige Verbote sogar aufzuheben, um eine Balance zwischen Ordnung und Freiheit für die Urlauber zu finden. 

Trotz dieser Anpassungen bleiben die „Benimmregeln“ am Ballermann bestehen – ein Verstoß gegen diese kann immer noch empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Wer sich also auf den Weg nach Mallorca macht, sollte sich vorab informieren und die neuen Regeln respektieren, um einen ungetrübten und angenehmen Aufenthalt auf der Insel zu gewährleisten.

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