FLUGTICKETS, NEUWAGEN-LABEL, KLINIK-ATLAS – DAS äNDERT SICH FüR SIE IM MAI

Ab dem Monatswechsel dürften viele Flüge teurer werden, denn die Luftverkehrssteuer steigt um rund 20 Prozent. Der neue Monat soll auch einen besseren Überblick über das Klinik-Angebot bringen und neue Kennzeichnungs-Pflichten bei Neuwagen.

Am 26. April wurde das Solarpaket I mit Verspätung verabschiedet und tritt in den nächsten Wochen in Kraft. Mit ihm soll die Installation von Photovoltaik-Anlagen mehr Menschen ermöglicht und so die Energiewende vorangetrieben werden. Für Unternehmen wird der Bau von PV-Dachanlagen stärker gefördert, die regulatorischen Hürden für Solaranlagen in der Landwirtschaft werden gesenkt.

Und Privatleute können Mini-Solaranlagen, die sogenannten Balkonkraftwerke, ohne komplizierte Anmeldung auf ihrem Balkon betreiben. Sie müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden und dürfen künftig bis zu 800 Watt Leistung haben – 200 Watt mehr als bisher.

Mit dem Solarpaket will die Ampel den Ausbau der Photovoltaik auf 22 Gigawatt bis 2026 verdreifachen. Der Bundesverband Solarwirtschaft erhofft sich eine „Zunahme an Photovoltaik-Investitionen auf Dächern und Freiflächen infolge verbesserter Investitionsbedingungen“. Es brauche nun rasch weitere Schritte – ein Solarpaket II mit Reformen im Steuerrecht, beim Energiemarktdesign und beim Netzzugang. WELT gibt einen Überblick, was sich sonst noch im Mai ändert.

Interaktives Klinik-Portal startet

Ab 1. Mai 2024 sollen Daten zu Kliniken online abrufbar sein. Der sogenannte Krankenhaus-Atlas soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren. „Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, was Kliniken leisten“, sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas werde die Qualität der Krankenhäuser transparenter, was die individuelle Entscheidung der Patienten stärken werde.

Patienten oder Angehörige könnten sich vor einem geplanten Eingriff zum Beispiel darüber informieren, in welchem Krankenhaus der Eingriff wie häufig vorgenommen werde. Per Datenvergleich könne man so herausfinden, welche Klinik für den entsprechenden Eingriff spezialisiert sei.

Preise für Flugtickets dürften steigen

Die sogenannte Luftverkehrssteuer, eine Abgabe auf Tickets, die die Fluggesellschaften an den Staat zu zahlen haben, steigt ab Mai um rund ein Fünftel. Dementsprechend dürften auch die Flugtickets teurer werden.

Für Flüge innerhalb Deutschlands und der EU bis zu einer Entfernung von 2500 Kilometern fallen dann pro Ticket 15,53 statt zuvor 12,73 Euro an. Bis 6000 Kilometer sind es künftig 38,72 statt 31,61 Euro. Und bei Flugreisen mit mehr als 6000 Kilometer Entfernung fallen künftig 70,83 statt 58,06 Euro je Fluggast an.

Passagiere, die in Deutschland nur umsteigen, zahlen keine Luftverkehrsteuer. Und für Abflüge von inländischen und zu inländischen, dänischen oder niederländischen Nordseeinseln gilt laut Bundesfinanzministerium ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 2,55 Euro, „sofern die Inseln nicht durch einen tidenunabhängigen Straßen- oder Gleisanschluss mit dem Festland verbunden sind“.

Direkterer Zugang zu DB-Fahrplänen

Die Deutsche Bahn stellt ihre App „DB Streckenagent“ am 2. Mai ein. Das Programm ermöglichte Fahrgästen, sich über aktuelle Störungen und Verzögerungen auf ihren geplanten Routen zu informieren. Künftig sollen die Funktionen aus der alten in der „DB Navigator“-App integriert werden. Das soll für die Kunden einen direkteren Zugang zu Fahrplänen und Echtzeitinformationen bieten, ohne dass sie zwischen verschiedenen Anwendungen wechseln müssen, so das Unternehmen.

Genauere Angaben für Neuwagen

Ab 1. Mai müssen zum Verkauf stehende Neuwagen mit besseren Informationen zum CO₂-Ausstoß und den Folgekosten, etwa für Steuern, ausgestattet werden. Beim Verbrauch müssen künftig die realitätsnäheren WLTP-Tests zugrunde gelegt werden.

Schon seit 2011 gebe es eine Pflichtkennzeichnung für den Kraftstoff- und Energieverbrauch von Pkw in Form eines CO₂-Labels, so das Portal Geblitzt.de. Mit dem komplexeren und genaueren Messverfahren WLTP als Grundlage für dieses Label sollen ab Mai realistischere und genauere Angaben gemacht werden.

Zudem schreibt die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) auch eine Abschätzung der CO₂-Kosten vor, die sich auch auf den Spritpreis auswirken. Deshalb muss jedem Neuwagen ab Mai beiliegen, welche Kosten auf den Besitzer in den nächsten zehn Jahren zukommen, wenn der CO₂-Preis gering, durchschnittlich oder stärker als momentan angenommen steigt. Man wolle dem Verbraucher eine Bewertung der künftigen Kosten an die Hand geben, so das Bundeswirtschaftsministerium.

Pflegemindestlohn wird angehoben

Zum 1. Mai steigt der Pflegemindestlohn, dem laut Bundesregierung 1,3 Millionen Menschen in Deutschland beziehen: Hilfskräfte erhalten künftig mindestens 15,50 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und Pflegefachkräfte 19,50 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 1,35 Euro für den niedrigsten sowie 1,25 Euro für die beiden anderen Tarife.

Eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne in der Altenpflege um 60 Cent bis zu einem Euro pro Stunde soll zum 1. Juli 2025 folgen. Die Mindestlöhne gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Die Pflegekommission habe sich einstimmig für die Anhebung ausgesprochen, so die Bundesregierung.

Neue Brachflächen-Regel für Landwirte

Landwirte können auch in diesem Jahr den erforderlichen Mindestanteil von Brachflächen erfüllen, wenn sie Leguminosen (Hülsenfrüchte) oder sogenannte Zwischenfrüchte anbauen. Die bereits zweite Ausnahme von der EU-Regelung entlaste die Betriebe und schütze trotzdem Boden und Artenvielfalt, so das Landwirtschaftsministerium. Allerdings ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen dann nicht erlaubt. Sonst gehen EU-Subventionen verloren.

Deutsche Landwirtschaftsbetriebe müssen mindestens vier Prozent ihrer Ackerflächen für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (abgekürzt: „GLÖZ“) reservieren. Diese Bedingung ist Teil der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und Voraussetzung für den Erhalt von EU-Zahlungen. Die Gesetzesänderung wurde am 22. April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist seit diesem Tag gültig.

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