GERICHT KIPPT GEGENDARSTELLUNG: REICHELT GEGEN „RESCHKE FERNSEHEN“

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat dem früheren „Bild“-Chefredakteur und jetzigen „Nius“-Chef Julian Reichelt einen Anspruch auf Gegendarstellung gegen eine Ausgabe des NDR-Magazins „Reschke Fernsehen“ verwehrt. Das Landgericht Hamburg hatte nach münd­licher Verhandlung festgestellt, dass der NDR Reichelts Gegendarstellung senden müsse. Das OLG hob dieses Urteil nun auf (Az. 7 U 6/24).

Die Sendung „Reschke Fernsehen“ hatte sich im Februar 2023 unter dem Titel „Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen“ mit Vorwürfen des vermeintlichen Machtmissbrauchs Reichelts befasst. Gegen die Wiedergabe der dort aufgebotenen, anonymisierten Aussagen ging Reichelt in fünf Punkten vor, die das Landgericht Hamburg für überzeugend hielt (Az. 324 O 91/23). Der NDR ging dagegen in Berufung.

Das Hanseatische Oberlandesgericht folge nun der Auffassung des NDR, „wonach die von Julian Reichelt verlangte Gegendarstellung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht“, teilte der Sender am Donnerstag mit. Gegen das Urteil seien keine Rechtsmittel möglich.

Strenge Voraussetzungen nicht erfüllt

Reichelts Anwalt, Ben Irle, teilte auf Anfrage mit, das OLG habe nicht darüber befunden, ob die gegen seinen Mandanten durch „Reschke Fernsehen“ erhobenen Vorwürfe „zulässig beziehungsweise wahr oder unwahr“ seien. Das Gericht habe allein festgestellt, dass „die strengen Voraussetzungen des Gegendarstellungsrechts in Teilen“ nicht erfüllt seien. Unter „Anwendung des Alles-oder-Nichts-Prinzips“ sei die gesamte Gegendarstellung abgewiesen worden.

Er halte „die Entscheidung und deren im Termin mitgeteilte Herleitung für nicht überzeugend und verfassungsrechtlich für bedenklich“, sagte Irle. Man warte die Begründung des Urteils ab und sehe dann weiter. Die Auseinandersetzung zwischen Julian Reichelt und „Reschke Fernsehen“ sei damit „noch lange nicht erledigt“. Er habe für seinen Mandanten eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung durchsetzen und die umfassende Überarbeitung der Sendung erreichen können und Hauptsacheklage gegen den NDR auf Unterlassung eingereicht. In diesem Verfahren werde „abschließend darüber zu befinden sein, ob die durch ,Reschke Fernsehen‘ erhobenen Vorwürfe gegen meinen Mandanten zulässig waren oder nicht“. Man sei zuversichtlich, dass die Untersagung Bestand habe.

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