VATER DER KINDER VON STEAKHOUSE-ERBIN CHRISTINA BLOCK MUSS VOR GERICHT

Der nun schon Jahre dauernde Sorgerechtsstreit zwischen Stephan Hensel (49) und Steakhouse-Erbin Christina Block (50) geht weiter. Wie unter anderem die "Zeit" berichtet, hat das Landgericht Hamburg bereits am Donnerstag (25. April) eine Entscheidung aufgehoben, der zufolge der 49-Jährige nicht wegen Kindesentführung angeklagt werden dürfe. Das Verfahren darf fortgesetzt werden, die Verhandlung gegen ihn wird zugelassen und er wird sich vermutlich wegen Kindesentziehung in Deutschland vor Gericht verantworten müssen. 

Verfahren gegen Stephan Hensel zugelassen – Anwalt fordert Freispruch

Vorgeworfen wird dem Vater der vier Kinder der Erbin, die beiden Jüngsten im Herbst 2021 von einem Besuchswochenende nicht nach Hause gebracht und widerrechtlich bei sich in Dänemark behalten zu haben. Stephan Hensel argumentierte, zum Wohl der Kinder gehandelt zu haben, die ihm berichtet hätten, Gewalt durch die Mutter erlebt zu haben. Sein Anwalt Philip von der Meden erklärte der "Zeit" zufolge: "Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, halte ich einen Freispruch für meinen Mandanten für zwingend." Seine Kinder vor Gewalt zu schützen, dürfe nicht strafbar sein. Der "Bild" zufolge beschreibt er seinen Mandanten zudem als mutigen und gewissenhaften Vater. Als Anwalt Stephan Hensels begrüße er es, wenn die Gewaltvorwürfe, die die Kinder gegen die Mutter erhoben hatten, nun  aufgeklärt würden. Eines der vier Kinder lebt freiwillig beim Vater, ein anderes bei Christina Block in Hamburg.

Der "Bild" zufolge wäre das Verfahren eigentlich vor dem Amtsgericht neu aufzurollen, das Landgericht wolle die Sache aber Rücksicht auf als Zeugen geladenen Kinder die Kinder in einer Großen Strafkammer verhandeln. Hinzu kommt die enorme Aufmerksamkeit, die der Sorgerechtsstreit auf sich gezogen hat – die durch die intensive Berichterstattung "gespeiste besondere Bedeutung" des Falles. Einen Termin für den Beginn der Verhandlung gibt es noch nicht.

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