ALLE BüRGERGELD-EMPFäNGER BETROFFEN – ÄNDERUNG VERURSACHT MEHRKOSTEN

Alle Bürgergeld-Empfänger betroffen – Änderung verursacht Mehrkosten

Zum Halbjahreswechsel 2024 müssen Empfänger von Bürgergeld mit höheren Kosten rechnen. Eine Änderung beim TV-Anschluss ist dafür verantwortlich.

Dortmund – Noch ist es so, dass das Jobcenter in den meisten Fällen für den TV-Anschluss von Bürgergeld-Empfängern aufkommt. Das liegt am sogenannten Nebenkostenprivileg. Dieses sorgt dafür, dass entstehende Gebühren für Kabelfernsehen in aller Regel pauschal über die Nebenkosten abgerechnet werden, die der Staat bei Beziehern von Bürgergeld übernimmt. Doch damit ist bald Schluss. Empfänger von Bürgergeld sehen sich deshalb mit Mehrkosten konfrontiert.

Alle Bürgergeld-Empfänger betroffen – Änderung verursacht Mehrkosten

Denn zum 1. Juli 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg. Ab dann gibt es keine Sammelverträge mehr, die vom Vermieter abgeschlossen und über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Was bedeutet das konkret für Bürgergeld-Empfänger?

All jene, die weiterhin Kabelfernsehen empfangen wollen und bis dato vom Nebenkostenprivileg profitiert haben, müssen dann ihren eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen, wie nebenkostenprivileg.de schreibt.

Ab dem 1. Juli müssen Bürgergeld-Empfänger demnach „die entsprechenden Aufwendungen aus dem Regelbedarf bestreiten“, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegenüber dem Westfälischen Anzeiger (WA) mitteilt. Doch wie hoch sind die Aufwendungen genau?

Bürgergeld-Empfänger müssen selbst für TV-Anschluss zahlen – Welcher Betrag wird fällig?

Laut Vodafone kostet ein solcher Kabel-Anschluss zwischen 6,99 Euro und 12,99 Euro pro Monat. Ein nicht ganz unerheblicher Betrag für Bürgergeld-Empfänger. Sat.-1-Moderator Jörg Pilawa lebte im Rahmen eines Experiments zuletzt eine Woche von Bürgergeld und tat sich damit sichtlich schwer.

Der WA hebt jedoch hervor, dass die noch bis zum 1. Juli geltende Regelung eine Ungleichbehandlung von Bürgergeld-Empfängern nach sich zieht. So müssten Bezieher von Bürgergeld, die beispielsweise in einer Eigentumswohnung leben, schon jetzt die Kosten für den TV-Anschluss von ihrem Regelbedarf bestreiten (mehr Politik-News bei RUHR24).

Da in Eigentum lebende Bürgergeld-Empfänger keinen Vermieter haben, der die TV-Anschluss-Gebühr über die Nebenkosten umlegen kann, sei das ungerecht. Letztendlich ist die Änderung beim Kabelfernsehen also ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit unter Bürgergeld-Beziehern, von dem allerdings keiner wirklich profitiert.

2024-04-27T07:34:02Z dg43tfdfdgfd